ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie
Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V – ATMP-QS-RL
Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien mit dem Ziel der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Versorgung sowie der Sicherstellung einer sachgerechten Anwendung des ATMP im Interesse der Patientensicherheit.
Anlagen
- Anlage I: CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien
- Anlage II: Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie