ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie

Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V – ATMP-QS-RL

Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien mit dem Ziel der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Versorgung sowie der Sicherstellung einer sachgerechten Anwendung des ATMP im Interesse der Patientensicherheit.

In Kraft getreten am:
27.09.2024
Geändert am:
20.06.2024 BAnz AT 26.09.2024 B2
Fassung vom:
04.11.2021 BAnz AT 13.06.2022 B2

Anlagen


Weiterführende Informationen

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen und deren Ansprechpartner auf der Website des GKV-SV