Früherkennung von Krankheiten

Der G-BA befasst sich mit der sogenannten Sekundärprävention als Leistung der vertragsärztlichen Versorgung: Das sind möglichst gezielte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die durch eine frühe Behandlung effektiver bekämpft werden können. Dazu gehören Gesundheitsuntersuchungen insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes und Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Weiterer inhaltlicher Schwerpunkt sind die Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Schwangeren. In den Richtlinien zur Früherkennung bestimmt der G-BA dann das Nähere zu Art und Umfang der Früherkennungsleistungen.

Alle Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick

AnspruchsalterRhythmusErläuterungen
bis 66. Lebensmonat10 UntersuchungenUntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten einschließlich Beratung zur Zahngesundheit (Kinderuntersuchungsheft), Erweitertes Neugeborenen-Screening, Screening auf Mukoviszidose, kritische Herzfehler, Hüftgelenksdysplasie und -luxation sowie Neugeborenen-Hörscreening
bis 6 Jahre6 zahnärztliche UntersuchungenFrüherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: sechs Untersuchungen ab dem 6. Lebensmonat, Beratung und Aufklärung der Betreuungspersonen unter anderem zu Kariesrisiken und zur richtigen Mundhygiene des Kindes, Auftragen von Fluoridlack zur Schmelzhärtung bzw. bei hohem Kariesrisiko
6 bis 18 JahrejährlichMaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
13/14 JahreeinmaligJugendgesundheitsuntersuchung
keine
Altersbegrenzung
6.–7. SchwangerschaftsmonatScreening auf Schwangerschaftsdiabetes durch zweizeitigen Glukosetoleranztest (Vortest und ggf. zweiter Test) mit Venenblutabnahme
keine
Altersbegrenzung
grundsätzlich dreimal während der Schwangerschaft

Basis-Ultraschalluntersuchungen bei schwangeren Frauen zur Früherkennung von Schwangerschaftskomplikationen

Alternativ zum Basis-Ultraschall: erweitertes Ultraschall-Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel

keine
Altersbegrenzung
einmal während der SchwangerschaftHIV-Antikörper-Test für Schwangere zur Früherkennung einer HIV-Infektion
keine
Altersbegrenzung
einmal während
der Schwangerschaft
Chlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion
ab 18 Jahrezwischen 18 und 35 einmalig; ab dem 35. Geburtstag alle 3 JahreGesundheits-Check für Frauen und Männer mit Schwerpunkt Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und von häufigen Krankheiten mit präventionsorientierter Beratung und Überprüfung des Impfstatus
20 bis 34 JahrejährlichKrebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane
ab 35 Jahrealle 3 JahreKrebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals in Kombination mit einem Test auf Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV), Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane
bis 25 JahrejährlichChlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektionen bei Mädchen und jungen Frauen ab erstem Geschlechtsverkehr bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr
ab 30 JahrejährlichErweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach einer Veränderung von Haut oder Brust, zusätzliches Abtasten von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
ab 35 Jahrealle 2 JahreHautkrebs-Screening für Frauen und Männer
ab 35 JahreeinmaligScreening auf Hepatitis B und Hepatitis C für Frauen und Männer
ab 45 JahrejährlichKrebsfrüherkennung für Männer: gezielte Anamnese, Tastuntersuchung der Prostata, der regionären Lymphknoten und der äußeren Genitale

50 bis 69 Jahre

alle 2 JahreBrustkrebsfrüherkennung durch das Mammographie-Screening: Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung, Röntgen der Brüste durch Mammographie

ab 50 Jahre

jährlich,
alternativ für Männer: alle 10 Jahre

Darmkrebsfrüherkennung: Männer von 50 bis 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie) entscheiden.
Frauen von 50 bis 54 Jahren können sich für einen jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl entscheiden.

ab 55 Jahrealle 2 Jahre,
alternativ:
alle 10 Jahre
Darmkrebsfrüherkennung: Frauen und Männer ab 55 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre durchgeführt wird, und maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren entscheiden.
ab 65 Jahreeinmalig

Ultraschalluntersuchung für Männer auf Bauchaortenaneurysma

Neue Früherkennungsuntersuchungen – Bewertung

Bevor eine Früherkennungsuntersuchung ambulante Kassenleistung werden kann, bewertet der G-BA sie – ebenso wie alle anderen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – nach einem in der Verfahrensordnung des G-BA festgelegten einheitlichen Verfahren.

Für Früherkennungsuntersuchungen gilt dabei die Besonderheit, dass sie bestimmten Anforderungen genügen müssen, damit sie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden dürfen: So ist vom G-BA vor einer Verankerung in einer der Früherkennungs-Richtlinien explizit zu überprüfen,

  • ob es sich um eine Krankheit handelt, die wirksam behandelt werden kann,
  • ob Vor- und Frühstadien dieser Krankheit durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind,
  • ob die Krankheitszeichen medizintechnisch genügend eindeutig zu erfassen sind,
  • ob genügend Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln,
  • ob die Maßnahme wirtschaftlich ist.

Eine weitere Besonderheit gilt seit 2018 für bildgebende Früherkennungsuntersuchungen, die mit einer Strahlenbelastung einhergehen – also beispielsweise Röntgenuntersuchungen und Computertomografie (CT). Legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in einer Rechtsverordnung nach § 84 Strahlenschutzgesetz die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung fest, prüft der G-BA innerhalb von 18 Monaten, ob diese zulasten der Krankenkassen zu erbringen ist. Ist aus Sicht des G-BA der Nutzen noch nicht hinreichend belegt, hat er in der Regel eine Richtlinie zur Erprobung zu beschließen.

Die Grundlage für die Rechtsverordnung des BMU ist die wissenschaftliche Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), in der eine Abschätzung des Strahlenrisikos der Zielgruppe und eine Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen sowie Bedingungen und Anforderungen, z. B. im Hinblick auf die gerätetechnische Ausrüstung und die Qualifikation des Personals festgelegt werden.

Früherkennungsuntersuchungen in der Schwangerschaft

In der Mutterschafts-Richtlinie sind Art und Umfang der Betreuung durch Hebammen und Vertragsärztinnen und Vertragsärzte während der Schwangerschaft und nach der Geburt festgelegt.

Früherkennung bei Kindern

Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können, sind regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ein fester Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums. In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA alle Details hierzu fest.

Früherkennung bei Jugendlichen

Zur Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen gibt es die sogenannte „Jugendgesundheitsuntersuchung“. Sie findet im Alter von 13 bis 14 Jahren statt. Der Umfang der Früherkennungsmaßnahmen ist in den Richtlinien des G-BA für alle Krankenkassen verbindlich festgelegt.

Früherkennung bei Erwachsenen

Der G-BA befasst sich mit der sogenannten Sekundärprävention als Leistung der vertragsärztlichen Versorgung: Das sind möglichst gezielte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die durch eine frühe Behandlung effektiver bekämpft werden können.