Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung
Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung
Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den vertragsärztlichen Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere zum Inhalt der Untersuchungen sowie zur Dokumentation und Auswertung.