Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme – oKFE-RL

Die Richtlinie bestimmt das Nähere über die Durchführung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen. Wesentliche Strukturelemente sind eine regelmäßige Einladung, verbunden mit begleitenden Informationen für die Versicherten über die jeweilige Untersuchung, Datenschutz, Widerspruchsrechte, sowie die Durchführung der Untersuchung und die Programmbeurteilung.​

In Kraft getreten am:
07.07.2023
Geändert am:
12.05.2023 BAnz AT 06.07.2023 B2
Fassung vom:
19.07.2018 BAnz AT 18.10.2018 B3

Anlagen


Weiterführende Informationen

Die Layoutfassung der Versicherteninformationen zur Darmkrebs-Früherkennung für Männer und Frauen ab 50 Jahren sowie zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung finden Sie unter Versicherteninformationen zu Früherkennungsuntersuchungen.

Stellungnahmeberechtigte Organisationen