1. Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss
Warum gibt es den Gemeinsamen
Bundes-Ausschuss?
Die meisten Menschen in Deutschland
sind in einer Kranken-Versicherung.
Sie bezahlen jeden Monat einen Teil von ihrem Einkommen
an eine Kranken-Versicherung.
Die Kranken-Versicherungen bezahlen den Patientinnen und Patienten
verschiedene Gesundheits-Leistungen.
Gesundheits-Leistungen sind zum Beispiel:
- Medikamente aus der Apotheke
- Untersuchungen und Behandlungen bei der Ärztin oder beim Arzt
- Operationen im Krankenhaus
- Psycho-Therapie.
Die Kranken-Versicherungen bezahlen Gesundheits-Leistungen,
wenn sie Patientinnen und Patienten wirklich nützen.
Denn Gesundheits-Leistungen kosten oft viel Geld.
Wenn Kranken-Versicherungen Geld für nutzlose
Gesundheits-Leistungen ausgeben,
haben die Patientinnen und Patienten nichts davon.
Die Behandlungen helfen ihnen nicht.
Und am Ende fehlt das Geld für solche Gesundheits-Leistungen,
die wirklich helfen können.
Deshalb muss man überprüfen, ob neue Gesundheits-Leistungen
den Patientinnen und Patienten auch wirklich nützen.
Dafür gibt es den Gemeinsamen Bundes-Ausschuss.
Die Abkürzung dafür ist GBA.
Der GBA überprüft,
was die Wissenschaft zu neuen Gesundheits-Leistungen sagt.
Der GBA prüft dabei ganz genau,
ob die Gesundheits-Leistungen den Patientinnen und Patienten helfen.
Und welche Risiken und Nebenwirkungen es gibt.
Der GBA prüft dabei nicht bei jeder einzelnen Patientin
oder bei jedem einzelnen Patienten,
ob ihr oder ihm zum Beispiel ein Medikament hilft.
Der GBA prüft ganz allgemein,
wie gut ein Medikament, eine Untersuchung oder eine Behandlung ist.
Und ob sie den meisten Patientinnen und Patienten helfen.
Dann kann der GBA entscheiden,
welche Gesundheits-Leistungen die Kranken-Versicherung bezahlt.
Und welche nicht.
An die Entscheidungen vom GBA müssen sich alle halten:
- die Kranken-Versicherungen
- die Patientinnen und Patienten und
- die Ärztinnen und Ärzte.
Patientinnen und Patienten sollen in Kranken-Häusern
und bei Ärztinnen und Ärzten immer so behandelt werden,
wie es Fachleute und Forscher empfehlen.
Auch dafür ist der Gemeinsame Bundes-Ausschuss zuständig.
Wer gehört zum GBA?
Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss besteht
aus verschiedenen Fach-Leuten.
Zum GBA gehören Vertreterinnen und Vertreter von
- Kranken-Häusern
- Kranken-Kassen
- Ärzten und Zahnärzten
- Patienten
Welche Aufgaben hat der GBA?
Der GBA legt zum Beispiel fest
- welche Behandlungen die Kranken-Versicherungen
bei der Zahn-Ärztin oder beim Zahn-Arzt bezahlen. - wie viele Arzt-Praxen es in Deutschland geben soll.
Damit die Menschen gut versorgt werden können.
Der GBA überprüft auch,
wie gut verschiedene Untersuchungen und Behandlungen
den Patientinnen und Patienten helfen.
Wie die Arbeit des GBA genau aussieht,
erklären wir Ihnen mit zwei Beispielen.
Den Text in leicht verständlicher Sprache hat capito Berlin geschrieben.