Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Behandlung mittels Hochfrequenzenergie bei organischer erektiler Dysfunktion
Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Nerandomilast (Idiopathische Lungenfibrose)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Nerandomilast (Progrediente pulmonale Fibrose)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Plozasiran (familiäres Chylomikronämie-Syndrom (FCS))
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Doxecitin/Doxribtimin (Thymidinkinase-2-Defizienz)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Dupilumab (Neues Anwendungsgebiet: chronische spontane Urtikaria, ≥ 2 Jahren bis < 12 Jahren)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 7. September 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Dupilumab (Neues Anwendungsgebiet: chronische spontane Urtikaria, ≥ 12 Jahren)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 7. September 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Zolbetuximab (Neubewertung Orphan > 30 Mio: Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs, HER2-negativ, Erstlinie, Kombination mit fluoropyrimidin- und platinhaltiger Chemotherapie)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 7. September 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tovorafenib (Malignes Gliom, niedrig-gradig mit BRAF-Fusion oder -Umlagerung oder BRAF-V600-Mutation, nach mind. 1 Vortherapie, ≥ 6 Monate)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 7. September 2026.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: u. a. Anpassung an das KHVVG
Der Beschluss vom 16. April 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.