Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung zum Zwecke der Qualitätssicherung und des Krebsregisterdatenabgleichs im Mammographie-Screening
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2026 in den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderung in Abschnitt II Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 17. Juli 2025 in Kraft. Im Übrigen tritt die Änderung der Richtlinie am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Anpassung der Beauftragung vom 14. Mai 2020 zur quartalsweisen Mitteilung über die Ergebnisse der Nichterfüllung der Mindestvorgaben gemäß § 11 Abs. 11 S. 3 PPP-RL
Beschluss vom 3. Dezember 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Epikardiale Stoßwellentherapie unmittelbar im Anschluss an eine koronararterielle Bypass-Operation bei postischämischer Herzinsuffizienz und verminderter oder eingeschränkter linksventrikulärer Ejektionsfraktion
Beschluss vom 4. Dezember 2025.
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Epikardiale Stoßwellentherapie unmittelbar im Anschluss an eine koronararterielle Bypass-Operation bei postischämischer Herzinsuffizienz und verminderter oder eingeschränkter linksventrikulärer Ejektionsfraktion
Die Beratung gemäß § 137h Abs. 6 SGB V ist abgeschlossen.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40c (neu) – Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken
Beschluss vom 4. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.