Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Grundsätze des Systemzuschlags im stationären Sektor 2025
Beschluss vom 5. Dezember 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung September 2024
Beschluss vom 10. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in § 5b (neu) und Anpassung § 5a
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 – Impfung gegen COVID-19 – Nuvaxovid JN.1 und Comirnaty KP.2
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2025
Der Beschluss vom 21. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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QS-Verfahren ambulante Psychotherapie in der Testregion NRW: Jetzt auch Leichte-Sprache-Version der Patienteninformation online
Fachnews des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 9. Dezember 2024.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Veröffentlichung einer Patienteninformation in Leichter Sprache zum Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Beschluss vom 4. Dezember 2024.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2025
Beschluss vom 4. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2025
Beschluss vom 4. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.