Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: 1. Kapitel § 17f Arbeitsergebnisse des IQTIG
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlagen 3 und 4
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Juli 2024 in Kraft.
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CRP-Apherese bei akutem Herzvorderwandinfarkt
Das Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: C-reaktive Protein (CRP)-Apherese bei akutem Vorderwandinfarkt
Beschluss vom 25. Juli 2024.
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Kinder-Richtlinie: Abnahme des Abschlussberichts zur Evaluation des Pulsoxymetrie-Screenings
Beschluss vom 18. Juli 2024.
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Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 23. Juli 2024 in Kraft. Abschnitt I Nummer 2 sowie Abschnitt III Nummer 1 bis Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.
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Erprobung der High-Flow-Therapie bei COPD: G-BA beauftragt unabhängige wissenschaftliche Institution mit Studienbegleitung
Fachnews des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 23. Juli 2024.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum 1. Januar 2025 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nivolumab (Melanom (Stadium IIB oder IIC), adjuvante Therapie, ≥ 12 Jahre, Monotherapie) – Aufhebung der Befristung der Geltungsdauer
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 19. Juli 2024 in Kraft.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom (CD30+, Erstlinie, Stadium III, in Kombination mit Doxorubicin, Vinblastin und Dacarbazin))
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde eingestellt.