Pressemitteilung | Methodenbewertung

Neue EU-Empfehlung zur Krebsfrüherkennung – G-BA entwickelt Programme weiter

Berlin, 9. Dezember 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss begrüßt die heute aktualisierte Empfehlung des Europäischen Rates zur Krebsfrüherkennung. Die an die Mitgliedsstaaten gerichteten Vorschläge sehen eine größere Bandbreite an Screeningverfahren und Programmgestaltungen vor. Zudem wird angeregt, bestehende Programme auf weitere Zielgruppen und andere Krebsarten auszuweiten.

Dazu sagt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und dort unter anderem zuständig für die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen: „Die EU ist beim Thema Krebsfrüherkennung ein wichtiger Impulsgeber für die Mitgliedsstaaten. Die heute verabschiedeten Empfehlungen zeigen, dass wir in Deutschland bei den Krebsfrüherkennungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gut aufgestellt sind, die Angebote aufgrund neuer Erkenntnisse aber stets weiterentwickelt werden müssen. Unseren generellen Ansatz sehen wir bestätigt: Die Angebote fußen auf einer strukturierten Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Sie sind selbstverständlich freiwillig und werden durch Versicherteninformationen begleitet, die neutral über Nutzen und Schaden aufklären. Eine wissenschaftlich fundierte und gleichermaßen gut verständliche Information der Versicherten ist insbesondere beim Thema Krebsfrüherkennung wichtig. Die häufig geäußerte Ansicht nach dem Motto ,viel hilft viel‘ ist hier nicht zielführend.

In Deutschland modifizieren wir unsere Untersuchungsprogramme schrittweise, um für spezifische Zielgruppen und bestimmte Krebsarten die richtigen Angebote zu definieren. Auch in diesem Punkt sehen wir uns durch die EU-Empfehlungen bestätigt. Konkret berät der G-BA derzeit neue Altersgrenzen beim Brustkrebs-Screening und eine aktualisierte Versicherteninformation im Darmkrebs-Screening, die helfen soll, eine höhere Teilnahmerate zu erreichen. Daneben wurden bereits Beratungen zur Einführung von Leistungen zur Lungenkrebsfrüherkennung vorbereitet, ein entsprechender Nutzenbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen liegt vor. Voraussetzung für die Arbeit des G-BA ist hierbei jedoch eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums, in der die strahlenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eines möglichen Einsatzes der Computertomografie geregelt werden. Zudem soll perspektivisch geklärt werden, inwieweit eine Erweiterung der Früherkennung von Prostatakrebs möglich ist.

Der G-BA teilt das vom Europäischen Rat ausgerufene Ziel, 90 Prozent der Versicherten, die für eine Früherkennungsuntersuchung auf Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs in Frage kommen, bis zum Jahr 2025 ein solches Angebot zu unterbreiten. Ziel der organisierten Früherkennungsprogramme in Deutschland ist es, alle Anspruchsberechtigten über das Leistungsangebot zu informieren.“

Wie intensiv Europa und Nationalstaaten wie Deutschland gemeinsam am Thema Krebsfrüherkennung arbeiten, zeigt sich bereits konkret beim organisierten Brustkrebs-Screening: Gestern hat der G-BA den früher erteilten Auftrag an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen konkretisiert, die Versicherteninformation zum Brustkrebs für erweiterte Altersstufen anzupassen. Zuerst wird es um die Anhebung der oberen Altersgrenze von derzeit 69 auf 74 Jahre gehen. In einem zweiten Schritt wird der G-BA die Anpassung der unteren Altersgrenze von derzeit 50 auf 45 Jahre prüfen. Auslöser für die Aufnahme der Beratungen im G-BA war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie im Jahr 2021 gewesen.


Weiterführende Informationen