Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen

G-BA überprüft Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen – Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen

Berlin, 20. April 2023 – Menschen mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen sind oft auf viele unterschiedliche und individuell angepasste Hilfsmittel angewiesen: wie beispielsweise Sitzhilfen, Orthesen, Gehhilfen oder Kommunikationshilfen. Das Feststellen des Bedarfs, die ärztliche Verordnung und der Genehmigungsprozess sind hier sehr anspruchsvoll und zeitintensiv. Vor allem für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern können damit verbundene Verzögerungen eine erhebliche Belastung darstellen. Denn gerade bei Heranwachsenden können sich die Bedarfe schnell ändern, was wiederum eine häufige Antragstellung auslöst. Mit dem Ziel, die Versorgungsprozesse im Sinne der Betroffenen zu optimieren, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute auf Antrag der Patientenvertretung beschlossen, Beratungen zur Überprüfung der Hilfsmittel-Richtlinie aufzunehmen.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen beratenden Gremiums: „Unser Ziel ist es, das aufwändige Verfahren zur Verordnung für Menschen mit komplexen Behinderungen zu verkürzen und zu vereinfachen. Hilfsmittel sollen bei einer Behinderung eine ausgleichende Unterstützung sein, um die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern und ihre Selbstständigkeit erhöhen. Derzeit gibt es bei der bedarfsgerechten Versorgung Defizite, vor allem bei der Prüf- und Genehmigungspraxis, die von den Betroffenen als aufwändig und nicht zielführend erlebt wird. Gemeinsames Ziel der Beratungen ist daher eine Erleichterung für die Betroffenen, vor allem für Kinder und Jugendliche.“

Ablauf der Beratungen

Der Antrag zur Anpassung der Hilfsmittel-Richtlinie stammt von der Patientenvertretung im G-BA. Mit dem heutigen Beschluss beginnen im G-BA nun die internen Beratungen, um eine Änderung vorzubereiten. Sie sollen entsprechend des gesetzten Zeitplans Mitte November 2024 abgeschlossen sein.

Nach derzeitiger Planung wird das schriftliche und mündliche Stellungnahmeverfahren zu den vorgesehenen Richtlinienänderungen im Sommer 2024 stattfinden. Verbände haben dann die Gelegenheit, sich zum Beschlussentwurf zu äußern. Danach schließen sich erneut interne Beratungen zu der Frage an, ob ggf. Erkenntnisse oder Anregungen aus dem Stellungnahmeverfahren zu berücksichtigen sind. Stimmt das Bundesgesundheitsministerium dem für Ende 2024 erwarteten Beschluss zur Anpassung der Hilfsmittel-Richtlinie als Rechtsaufsicht zu, kann der Beschluss Anfang 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Hintergrund: Hilfsmittel-Richtlinie

Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zu ihnen gehören beispielsweise:

  • Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)
  • Körperersatzstücke (Prothesen)
  • orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe, Rollstühle) 
  • Inkontinenz- und Stoma-Artikel
  • technische Produkte wie bestimmte Spritzen, Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen, um Arzneimittel oder Therapeutika zu verabreichen

In seiner Hilfsmittel-Richtlinie legt der G-BA fest, was von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei der Verordnung von Hilfsmitteln beachtet werden muss. Die Liste der konkret von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel, das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis, wird nicht vom G-BA erstellt, sondern vom GKV-Spitzenverband.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Hilfsmittel-Richtlinie im Hinblick auf die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen mit Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche

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