Pressemitteilung | Disease-Management-Programme

G-BA aktualisiert DMP für Frauen mit Brustkrebs

Berlin, 15. Juni 2023 – Derzeit nutzen ca. 172.000 an Brustkrebs erkrankte Frauen die Möglichkeit, sich in einem Disease-Management-Programm (DMP) strukturiert behandeln und in der Nachsorge unterstützen zu lassen. Die Anforderungen an DMP-Verträge passte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun turnusgemäß an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens an. Er beschloss Ergänzungen und Änderungen zu allen Versorgungsaspekten. Grundlage war die Auswertung von insgesamt 26 medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA dazu: „Brustkrebs ist in Deutschland mit mehr als 70.000 Neuerkrankungen jährlich die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Dank immer wirksamerer und individuell angepasster Behandlungsmöglichkeiten – vor allem medikamentös – ist die Sterberate aber rückläufig, die Behandlung zudem oft deutlich weniger belastend. Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss verantwortete DMP Brustkrebs garantiert seit 20 Jahren, dass Frauen leitliniengerecht versorgt werden. Seit 2015 gibt es für Frauen, bei denen die Brustkrebserkrankung einen besonderen Verlauf nimmt, zudem die Möglichkeit, sich von einem spezialfachärztlichen Team in der sogenannten ASV behandeln zu lassen – auch hier legen wir im Auftrag des Gesetzgebers die Details fest. Ein weiteres wichtiges Instrument steht uns mit den Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen zur Verfügung: Denn die Behandlungsergebnisse sind nachweislich besser, wenn ein Krankenhaus dabei über Routine und Erfahrung verfügt.“

In welchen Punkten wurde das DMP unter anderem aktualisiert?

  • Die Empfehlungen, bei welchem Befund die Brust teilweise oder komplett entfernt werden sollte (Mastektomie) und wann anschließend eine Strahlentherapie angezeigt ist, wurden angepasst. Bei einem multizentrischen Karzinom kann im Einzelfall auch eine brusterhaltende Therapie erwogen werden.
  • Konkretisiert wurden die Empfehlungen zur operativen Entfernung der Lymphknoten im Achselbereich. So kann in bestimmten Konstellationen darauf verzichtet werden.
  • Die Empfehlungen, ob sich an die operative Entfernung des Brustkrebses noch eine Chemotherapie anschließen sollte, sind in Abhängigkeit vom Subtyp des Tumors und der individuellen Nutzen-Risikoabwägung präzisiert worden. Ergänzend zu klinisch-pathologischen Kriterien können auch Biomarker-Tests genutzt werden.
  • Die Intervalle der Nachsorgeuntersuchungen wurden entsprechend der neuen Leitlinienempfehlungen ausdifferenziert.

Der G-BA hatte in seinen Beratungen auch geprüft, ob es geeignete digitale Anwendungen gibt, die im DMP empfohlen werden können. Für die App „PINK! Coach“ ist eine Evaluationsstudie im Vergleichsgruppendesign in Planung, die der G-BA hinsichtlich einer Aufnahme in die DMP-Anforderungen auswerten wird.

Wann werden die Aktualisierungen umgesetzt?

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Hintergrund: Disease-Management-Programme bei Brustkrebs

DMP für Frauen mit Brustkrebs gibt es bereits seit Juli 2002. Eine grundlegende Überarbeitung der DMP-Anforderungen beschloss der G-BA im Jahr 2017: Seitdem werden Frauen im DMP deutlich stärker als zuvor dabei unterstützt, die oft über Jahre weiterlaufende Behandlung einzuhalten und mit den Neben- und Folgewirkungen besser umzugehen. Da es auch späte Rückfälle der Erkrankung gibt, sind Nachsorgeuntersuchungen ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des DMP.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und der Anlage 4 (Brustkrebs-Dokumentation)

Weiterführende Informationen

Generelle Informationen zu den Versorgungskonzepten sind auf der Website des G-BA zu finden: