Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

G-BA prüft zusätz­liche Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren

Berlin, 17. August 2023 – Regel­mä­ßige Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen bei Neuge­bo­renen, Kindern und Jugend­li­chen sind ein fester Bestand­teil des Leis­tungs­spek­trums der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Die erste Kinder­un­ter­su­chung ist unmit­telbar nach der Geburt (U1), die bislang letzte vor dem 5. Geburtstag (U9). Die Jugend­un­ter­su­chung J1 erfolgt im Alter von 13 bis 14 Jahren. Um die zeit­liche Lücke zwischen Kinder- und Jugend­un­ter­su­chung zu schließen, prüft der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) nun, eine zusätz­liche U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren einzu­führen. Er folgt damit dem Antrag der Pati­en­ten­ver­tre­tung im G-BA. Während die U-​Untersuchungen eine hohe Teil­nah­me­quote von nahezu 100 Prozent haben, nehmen aktuell weniger als die Hälfte der Jugend­li­chen die J1 in Anspruch. Das soll unter anderem durch die Aufnahme der Jugend­ge­sund­heits­un­ter­su­chung in das Gelbe Heft verbes­sert werden.

Dazu Dr. Monika Lelge­mann, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Metho­den­be­wer­tung: „Mit der Annahme des Antrags der Pati­en­ten­ver­tre­tung beginnen wir, inhalt­lich über die neue U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren zu beraten. Wir müssen fest­legen, welche gesund­heit­li­chen Ziele diese U10 haben soll und welche konkreten ärzt­li­chen Unter­su­chungen und Bera­tungs­themen sich daraus ergeben. Schwer­punkte werden voraus­sicht­lich Über­ge­wicht und Adipo­sitas, körper­liche Akti­vität und Medi­en­konsum sowie die psychi­sche Entwick­lung sein. Ange­sichts der derzeit nied­rigen Schutz­imp­fungs­quote gegen Humane Papil­lo­ma­viren – sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen – nehmen wir für die U10 auch die dahin­ge­hende gezielte Bera­tung der Eltern in den Blick.“

Lelge­mann weiter: „Wie die leider schlechten Teil­nah­me­raten bei der J1 zeigen, sind ärzt­liche Früh­erken­nungs­an­ge­bote nicht ausrei­chend, um ältere Kinder, Jugend­liche und ihre Eltern zu errei­chen. Unser Auftrag als G-BA ist es, für die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung ein möglichst gutes und evidenz­ba­siertes Angebot zu defi­nieren. Dieses sollte ergänzt werden beispiels­weise durch Beratungs-​ und Hilfs­an­ge­bote der Kommunen, etwa durch den Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst.“

Ablauf der Bera­tungen

Anfang Oktober wird der G-BA das neue Bera­tungs­thema im Bundes­an­zeiger und auf seiner Website veröf­fent­li­chen. Unab­hängig von einem gesetz­lich veran­kerten Stel­lung­nah­me­recht wird damit allen Sach­kun­digen die Gele­gen­heit gegeben, sich auf der Grund­lage eines Frage­bo­gens zu dem Bera­tungs­thema zu äußern und eine erste Einschät­zung abzu­geben. Anschlie­ßend beauf­tragt der G-BA die Recherche und Bewer­tung der aktu­ellen Studi­en­lage. Zu dem auf dieser Basis erar­bei­teten Beschluss­ent­wurf werden schrift­liche und münd­liche Stel­lung­nahmen von Verbänden und wissen­schaft­li­chen Fach­ge­sell­schaften einge­holt.

Hinter­grund: Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen für Kinder

In der Kinder-​Richtlinie legt der G-BA die Details der Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen für Neuge­bo­rene, Babys und Kinder fest. Ziel der soge­nannten U-​Untersuchungen ist es, etwaige Entwick­lungs­stö­rungen und Erkran­kungen früh­zeitig zu erkennen und recht­zeitig behan­deln zu können. Im Unter­su­chungs­heft für Kinder, dem soge­nannten Gelben Heft, doku­men­tieren die Ärztinnen und Ärzte ihre Befunde. Zur Früh­erken­nung von Krank­heiten bei Jugend­li­chen gibt es die soge­nannteJugend­ge­sund­heits­un­ter­su­chung. Sie findet im Alter von 13 bis 14 Jahren statt.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Einlei­tung eines Bera­tungs­ver­fah­rens: Einfüh­rung einer neuen Früh­erken­nungs­un­ter­su­chung für Kinder und Doku­men­ta­tion der Jugend­ge­sund­heits­un­ter­su­chung nach § 26 SGB V

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Ausführ­liche Infor­ma­tionen sind auf der Website des G-BA zu finden: