Pressemitteilung | Methodenbewertung

Neue Beschlüsse zu Behandlungsmethoden im Krankenhaus

Siegburg, den 16. Dezember 2003 – In seiner heutigen Sitzung fasste der Ausschuss Krankenhaus fünf Beschlüsse zu stationär angewandten Behandlungsmethoden.

Davon zwei zur Hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) – für die Indikationen Myokardinfarkt und Neuroblastom im Stadium IV – und drei zur Protonentherapie, für die Indikationen Hirnmetastasen, Oropharynxtumore und Uvea-Melanom.

Die Therapie des Myokardinfarktes mittels der HBO konnte in klinischen Studien ihren Nutzen nicht belegen. Der Ausschuss kommt daher zu der Auffassung, dass die HBO zur Behandlung eines Myokardinfarktes derzeit weder allein noch in Kombination mit einer anderen Therapie die Kriterien des § 137 c des SGB V erfüllt und damit keine Leistung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Dies gilt auch für die HBO zur Behandlung des Erstauftretens eines Neuroblastoms im Stadium IV, ein äußerst seltener bei Kindern auftretender Tumor des sympathischen Nervengewebes. Zur Behandlung von Rezidiven des Neuroblastoms erfüllt die HBO dagegen in einer Kombinationstherapie mit radioaktivem Jod (131I-MIBG) die gesetzlichen Kriterien und ist damit Leistung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Strahlentherapie stellt einen wesentlichen Beitrag zur Behandlung von Krebserkrankungen dar. Eine spezielle Form der Strahlentherapie, die  Protonentherapie, wird derzeit durch den Ausschuss bezüglich der Kriterien des § 137 c SGB V überprüft. In der heutigen Sitzung wurden die Indikationen Hirnmetastasen, Oropharynxtumoren und Uvea-Melanom behandelt.

Zur Protonentherapie des Uvea-Melanoms wurde beschlossen, dass es sich hier nur um eine zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnende Methode handelt, wenn eine Brachytherapie mit 125-Jod oder eine 106-Ruthenium Applikation nicht geeignet ist. Die Brachytherapie beim Uvea-Melanom ist auf einem sehr hohen Evidenzniveau belegt. Für die Protonentherapie wurde dieser Beleg bisher in klinischen Studien nicht erbracht. Die Literatur zeigt jedoch, dass, wenn die Brachytherapie nicht anwendbar ist, durch die Protonentherapie der Verlust des Auges möglicherweise vermieden werden kann. Damit kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die Protonentherapie für diesen Sonderfall erstattungsfähig ist.

Die Behandlung von Hirnmetastasen und Oropharynxtumoren – hier handelt es sich um Karzinome des Mund-Rachen-Raumes – mittels der Protonentherapie ist nach eingehender Bewertung der Literatur laut Beschluss des Ausschusses Krankenhaus keine Leistung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beschlüsse des Ausschusses Krankenhaus basieren auf der aktuell verfügbaren medizinisch wissenschaftlichen Literatur. Weiterhin wird den Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Verfahrensregeln sind unter www.ausschuss-krankenhaus.de zu finden. Die Abschlussberichte zur Methodenbewertung der HBO und Protonentherapie werden in Kürze unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Zum 1. Januar 2004 wird der Ausschuss Krankenhaus – wie auch die Bundesausschüsse der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen und der Koordinierungsausschuss – im Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 SGB V aufgehen. Der Vorsitzende des Ausschusses Krankenhaus, Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, nutzte aus diesem Grunde die Sitzung für ein Resumee der Arbeit des Ausschusses in den vergangenen zweieinhalb Jahren. Trotz seines vergleichsweise kurzen Bestehens sei es dem Ausschuss Krankenhaus gelungen, die entscheidenden Grundlagen für die Methodenbewertung im Krankenhaus zu schaffen. In 54 Sitzungen des Ausschusses und seiner Gliederungen wurden in den derzeit vier zu beratenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden 10754 internationale Studien bewertet. Insgesamt konnten zehn Indikationen abschließend bearbeitet werden. Dieses war insbesondere durch das große Engagement der Mitglieder möglich, für das sich Prof. Dr. Ekkernkamp bedankte. Der Vorsitzende kündigte an, dass die begonnenen Arbeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss fortgesetzt werden und schon in naher Zukunft mit weiteren Beschlüssen zu rechnen ist.

Die Ausschussmitglieder nutzten die Gelegenheit, dem amtierenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Dr. Axel Ekkernkamp und Herwig Schirmer, für ihr großes Engagement und ihre Arbeit zu danken.

Die konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird am 13. Januar 2004 stattfinden.


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