Innovationsausschuss-Projekt STAY@HOME – TREAT@HOME ausgezeichnet
Berlin, 27. Februar 2024 – Das vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit 9 Millionen Euro geförderte Projekt STAY@HOME – TREAT@HOME ist mit dem Ideas for Impact Gesundheitspreis des Bosch Health Campus ausgezeichnet worden. Der Preis ist mit 100.000 Euro dotiert. Der Innovationsausschuss gratuliert dem Projekt und seinen Konsortialpartnern zu dieser Auszeichnung. Der Preis des Bosch Health Campus, der im Namen der Robert Bosch Stiftung verliehen wurde, unterstreicht die Richtigkeit der Entscheidung des Innovationsausschusses, die Durchführung des gesamten Projekts zu fördern.
Ziel des Projekts STAY@HOME – TREAT@HOME ist es, die Gesundheit von Pflegebedürftigen zu stärken und die Zahl ungeplanter Krankenhausaufnahmen zu reduzieren. Dazu soll im Rahmen des Projekts ein telemedizinisches Netzwerk für eine lückenlose, rund um die Uhr erfolgende ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Berlin etabliert werden. Dieses soll den Betroffenen ermöglichen, niedrigschwellig einen Hilferuf an eine Leitstelle zu melden und den Leistungserbringern, mit neuen abgestuften Maßnahmen zu reagieren.
Weitere Informationen über das Projekt sind auch auf der Website des Innovationsausschusses zu finden: STAY@HOME – TREAT@HOME – Aufbau eines telemedizinisch unterstützten transsektoralen Kooperationsnetzwerkes von der Nachbarschaftshilfe bis zur Notfallversorgung für ambulante Pflegeempfangende
Hintergrund: Projektförderung für die gesetzliche Krankenversicherung
Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, muss das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dafür hat der Gesetzgeber beim G-BA den Innovationsausschuss eingerichtet. Seit dem Jahr 2016 fördert er Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Hierfür stehen ihm die finanziellen Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Innovationsausschusses sind die §§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Regelmäßig aktualisierte Infografiken auf der Website des Innovationsausschusses geben einen quantitativen Überblick über die vom Innovationsausschuss beschlossenen Empfehlungen und die Adressaten: Projektergebnisse – Überblick in Grafiken