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Neue Versor­gungs­formen: Inno­va­ti­ons­aus­schuss finan­ziert insge­samt 50 Projekt­vor­haben im einstufig und zwei­stufig langen Verfahren

Berlin, 21. November 2024 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss hat 50 Projekt­vor­haben im Bereich der neuen Versor­gungs­formen zur Förde­rung ausge­wählt. In alle Auswahl­ent­schei­dungen flossen die Empfeh­lungen der Mitglieder des externen Exper­ten­pools ein. 20 Projekte wurden über das etablierte zwei­stu­fige Verfahren ausge­wählt, bei dem eine soge­nannte Konzept­ent­wick­lung auf Basis einer Ideen­skizze (Förder­be­kannt­ma­chungen aus 2023) vorge­schaltet war. Zudem wird die Konzept­ent­wick­lung von 29 neuen Ideen­skizzen (Förder­be­kannt­ma­chungen aus 2024) mit jeweils bis zu 75.000 Euro aus Mitteln des Inno­va­ti­ons­fonds geför­dert. Welche Ideen­skizze es dann in die nächste und entschei­dende Stufe – die Förde­rung der Projekt­durch­füh­rung – schafft, wird der Inno­va­ti­ons­aus­schuss auf Basis des Voll­an­trags entscheiden.

Außerdem fördert der Inno­va­ti­ons­aus­schuss das erste Projekt im neuen einstu­figen Verfahren für Projekte mit langer Lauf­zeit.

Eine Liste der Projekte wird der Inno­va­ti­ons­aus­schuss in Kürze – voraus­sicht­lich im Dezember 2024 – auf seiner Website veröf­fent­li­chen. Voraus­set­zung ist, dass die Projekt­nehmer die Förder­be­din­gungen akzep­tieren und die Bescheide dadurch verbind­lich werden. Die Projekt­be­schrei­bungen sind später auch in der filter­baren Über­sicht auf der Website zu finden.

Förde­rung von neuen Projekten

Im zwei­stu­figen Förder­ver­fahren (Förder­be­kannt­ma­chungen aus 2023) wurden nach Abschluss der Konzept­ent­wick­lungs­phase (Stufe 1) nun 20 Projekte (Voll­an­träge) für die Durch­füh­rung der neuen Versor­gungs­form (Stufe 2) ausge­wählt. Sie verteilen sich thema­tisch wie folgt:

  • Modelle zur Stär­kung der evidenz­ba­sierten Versor­gungs­ge­stal­tung: 9
  • Koope­ra­tive und inter­pro­fes­sio­nelle Versor­gungs­mo­delle mit weiter­ent­wi­ckelter Aufga­ben­tei­lung zwischen verschie­denen Gesund­heits­be­rufen und Leis­tungs­er­brin­gern: 3
  • Modelle zur Vermei­dung, Vermin­de­rung und Verzö­ge­rung von Pfle­ge­be­dürf­tig­keit: 1
  • Neue Versor­gungs­formen zur Stär­kung und Entlas­tung pfle­gender An- und Zuge­hö­riger: 2
  • Modelle zur Verbes­se­rung der Versor­gung von chro­nisch Erkrankten mit hohem Versor­gungs­be­darf in schwä­cher versorgten Gebieten: 1
  • Opti­mie­rung der Schnitt­stellen und Zusam­men­ar­beit zwischen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung und dem Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst in der Präven­tion und Gesund­heits­ver­sor­gung: 1

Außerdem fördert der Inno­va­ti­ons­aus­schuss 3 Projekt­vor­haben ohne thema­ti­sche Vorgabe (themen­of­fener Bereich).

Im neuen einstu­figen Verfahren für Projekte mit langer Lauf­zeit (in der Regel 36 Monate und in begrün­deten Ausnah­me­fällen maximal 48 Monate) ist keine Konzept­ent­wick­lungs­phase vorge­schaltet. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss hatte auf seine themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung insge­samt 6 Projekt­an­träge erhalten. Ein Projekt erhält nun eine finan­zi­elle Förde­rung. 

Konzept­ent­wick­lungen auf Basis von Ideen­skizzen

Die im zwei­stu­figen Verfahren zur Konzept­ent­wick­lungaus­ge­wählten Ideen­skizzen verteilen sich thema­tisch wie folgt:

  • Modelle zur Mund­ge­sund­heit bei Pfle­ge­be­dürf­tigen und Menschen mit Behin­de­rungen: 4
  • Ambu­lan­ti­sie­rung in der Gesund­heits­ver­sor­gung: 1
  • Weiter­ent­wick­lung sekto­ren­über­grei­fender Versor­gungs­ein­rich­tungen und Versor­gungs­netz­werke: 4
  • Digi­tale Unter­stüt­zungs­kon­zepte zur Stär­kung der Barrie­re­frei­heit im Gesund­heits­wesen: 1
  • Häus­liche und sexua­li­sierte Gewalt – Versor­gung und Präven­tion: 2
  • Daten- und algo­rith­men­ba­sierte Entschei­dungen in der Haus­arzt­praxis – neue Versor­gungs­kon­zepte für eine Stär­kung der leit­li­ni­en­ge­rechten Versor­gung: 1
  • Verbes­se­rung von Versor­gungs­pro­zessen im Rettungs­dienst und der Notfall-​ und Akut­ver­sor­gung: 4
  • Verbes­se­rung von Versor­gungs­pro­zessen durch daten­ba­sierte Bedarfs­er­ken­nung und Gestal­tung von Versor­gungs­pfaden: 5
  • Versor­gungs­mo­delle zur Stär­kung der Nikotin-​ bzw. Taba­k­ent­wöh­nung: 2

Außerdem fördert der Inno­va­ti­ons­aus­schuss 5 Projekt­vor­haben ohne thema­ti­sche Vorgabe (themen­of­fener Bereich).

Hinter­grund

Nähere Infor­ma­tionen zu den verschie­denen Förder­ver­fahren und ihren Anfor­de­rungen sind auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses unter Förder­be­kannt­ma­chungen veröf­fent­licht. Gene­relle Infor­ma­tionen zur Arbeit des Inno­va­ti­ons­aus­schusses sowie zu laufenden und abge­schlos­senen Projekten finden Sie auf seiner Website.