Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Diagnostik und Therapie von Sepsis: G-BA ermög­licht Quali­täts­ver­gleich von Kran­ken­häu­sern

Berlin, 19. Dezember 2024 – Ein neues Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren wird dazu beitragen, die früh­zei­tige Diagnostik und umge­hende Behand­lung der Sepsis – umgangs­sprach­lich auch als Blut­ver­gif­tung bezeichnet – in Kran­ken­häu­sern weiter zu verbes­sern. Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute die Grund­lagen für das Messen und einrich­tungs­ver­glei­chende Bewerten der rele­vanten Quali­täts­kri­te­rien beschlossen. Die Kran­ken­häuser werden ab dem Jahr 2026 vier­tel­jähr­lich Rück­mel­dungen zu ihren Ergeb­nissen bekommen, so dass sie diese bei Bedarf schnell in ihre konti­nu­ier­li­chen Quali­täts­ver­bes­se­rungs­maß­nahmen einfließen lassen können. Veröf­fent­licht werden die Ergeb­nisse unter anderem im jähr­li­chen Quali­täts­be­richt eines Kran­ken­hauses und damit auch in soge­nannten Krankenhaus-​Vergleichsportalen.

Dazu Karin Maag, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung: „Eine Infek­tion kann sich in ihrer schwersten Verlaufs­form zu einer akut lebens­be­droh­li­chen Sepsis entwi­ckeln, hier zählt dann jede Minute. Nur zwei Drittel der Betrof­fenen über­leben, oftmals mit körper­li­chen oder psychi­schen Spät­folgen. Es gibt bereits wich­tige, im Sinne der Pati­en­ten­si­cher­heit sensi­bi­li­sie­rende Initia­tiven wie ,Deutsch­land erkennt Sepsis‘. Und seit wenigen Jahren gibt es endlich auch eine hoch­wer­tige Behand­lungs­leit­linie. Dennoch sterben bislang jedes Jahr ca. 85.000 Menschen an einer Sepsis. Das neue Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren ist ein weiterer wich­tiger Ansatz, sepsis­be­dingte Todes­fälle und Spät­folgen zu vermeiden. Kliniken erfahren mit Hilfe der Quali­täts­mes­sung, an welchen Punkten die internen Abläufe oder Struk­turen opti­miert werden müssen. Ziel ist es, bei einer Pati­entin oder einem Pati­enten eine Sepsis besser zu erkennen sowie Risi­ko­fak­toren und erste Warn­si­gnale richtig zu deuten, um die Behand­lungs­pla­nung optimal auszu­richten. Nur so können dann auch die notwen­digen thera­peu­ti­schen Maßnahmen ohne Verzö­ge­rung einge­leitet und eine Sepsis möglichst verhin­dert werden.“

Wann startet das Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren?

Die Daten­er­he­bung in den Kran­ken­häu­sern wird am 1. Januar 2026 starten. Im Sommer 2025 wird der G-BA über die konkret zu erfas­senden Krite­rien, mit deren Hilfe die Qualität bei der Diagnostik und Therapie beur­teilt werden kann, beschließen. Genutzt werden auch Sozi­al­daten – also perso­nen­be­zo­gene Daten, die bei den Kran­ken­kassen vorliegen und nicht extra doku­men­tiert werden müssen. Die vom G-BA vorge­se­henen Datenschutz-​ und Daten­si­cher­heits­maß­nahmen gewähr­leisten, dass keine Rück­schlüsse auf einzelne Pati­en­tinnen oder Pati­enten gezogen werden können.

Hinter­grund: Daten­ge­stützte Quali­täts­si­che­rungs­ver­fahren

Der G-BA entwi­ckelt soge­nannte daten­ge­stützte QS-​Verfahren, mit denen die Qualität der Pati­en­ten­ver­sor­gung gemessen, darge­stellt und einrich­tungs­über­grei­fend vergli­chen werden kann. Die medi­zi­ni­schen Einrich­tungen erhalten Rück­mel­de­be­richte über ihre Ergeb­nisse im Vergleich zu anderen Einrich­tungen. Diese Auswer­tungen können zur Quali­täts­ver­bes­se­rung genutzt werden, beispiels­weise über das interne Quali­täts­ma­nage­ment.

Nähere Infor­ma­tionen – auch zur Veröf­fent­li­chung und Nutzung der gewon­nenen Daten und Ergeb­nisse – sind auf der G-​BA-Website zu finden: Messen und Bewerten von Behand­lungs­qua­lität


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Richt­linie zur daten­ge­stützten einrich­tungs­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung: Themen­spe­zi­fi­sche Bestim­mungen für ein Verfahren 20 – Diagnostik und Therapie der Sepsis