Neue S3-Leitlinien über Innovationsfonds finanziert: zu Schmerzmanagement, opioidbezogenen Begleiterkrankungen und lebensbedrohlicher Blutgerinnungsstörung
Berlin, 17. Oktober 2025 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss wird drei neu entwickelte S3-Leitlinien an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) übermitteln. Damit verbunden ist die Bitte, diese hochwertigen Empfehlungen im Leitlinien-Register zu veröffentlichen. Ärztinnen und Ärzten stehen dann evidenzbasierte Behandlungsempfehlungen zum Schmerzmanagement speziell bei hochaltrigen Patientinnen und Patienten, für die seltene lebensbedrohliche Erkrankung thrombotisch-thrombozytopenische Purpura sowie zur medizinischen Versorgung bei opioidbezogenen Begleiterkrankungen zur Verfügung. Die Entwicklung der Leitlinien nach dem Regelwerk der AWMF wurde mit Hilfe von Mitteln des Innovationsfonds ermöglicht.
Schmerzmanagement bei geriatrischen Patientinnen und Patienten
Im hohen Lebensalter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Krankheiten gleichzeitig auftreten, ausgelöst beispielsweise auch durch Stürze oder Komplikationen. Das vom Innovationsausschuss geförderte Projekt GeriPAIN hat eine S3-Leitlinie zum Schmerzmanagement neu entwickelt. Die neue S3-Leitlinie deckt das gesamte interprofessionelle Schmerzmanagement für alle geriatrischen Patientinnen und Patienten ab: Neben der stationären Langzeitpflege auch die akutstationäre und ambulante Versorgung. Sie adressiert dabei die sektorenübergreifende und interprofessionelle Zusammenarbeit im Schmerzmanagement. Dabei standen Fragen zum Screening, Assessment und der Verlaufserfassung geriatrischer Patientinnen und Patienten mit Schmerzen im Fokus. Zu beachtende Besonderheiten in der (nicht-)medikamentösen Schmerztherapie bei dieser Patientengruppe wurden herausgearbeitet.
Details im Beschluss und Ergebnisbericht
Diagnostik, Therapie und Nachsorge der thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura (TTP)
Die TTP ist eine seltene Erkrankung, bei der Blutgerinnsel zu schwerwiegenden lebensbedrohlichen Organschädigungen führen. Wird die TTP aber rechtzeitig erkannt und behandelt, kann bei etwa 90 Prozent der Betroffenen innerhalb von einigen Wochen ein Rückgang der Symptome erreicht werden. Bislang gab es in Deutschland keine medizinische Leitlinie zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit TTP. Die im Projekt S3TTPLL neu entwickelte S3-Leitlinie beinhaltet die Themen Epidemiologie, Diagnostik, Therapie und Nachsorge der TTP. Aufgrund der typischen interdisziplinären Versorgung von TTP ist sie unter Beteiligung von 17 Fachdisziplinen entstanden. Die Empfehlungen geben u. a. Anweisungen zur Logistik der Spezialdiagnostik, dem Umgang mit neu zugelassenen Medikamenten, der Betreuung von Schwangerschaften und einer einheitlichen Nachsorge.
Details im Beschluss und Ergebnisbericht
Medizinische Versorgung bei opioidbezogenen Begleiterkrankungen
Die Anzahl an Personen mit illegalem Opioidkonsum wird in Deutschland auf mehr als 200.000 geschätzt. Häufig gehen mit dem Konsum psychische und körperliche Begleiterkrankungen einher. Trotz des komplexen Hilfebedarfs gab es bisher in Deutschland keine einheitlichen Behandlungsempfehlungen. Die vom Projekt OPTIVERO neu entwickelte S3-Leitlinie stellt erstmalig eine Basis für eine bedarfsgerechte medizinische und psychosoziale Versorgung von Personen mit opioidbezogenen Begleiterkrankungen. Es wurden einheitliche Empfehlungen für die Behandlungsplanung (z. B. Abstinenzorientierung versus Opioid-Agonisten-Therapie), die Akut- und Postakutbehandlung sowie für die Rehabilitation und Nachsorge erstellt. Gruppen mit speziellen Bedarfen, wie z. B. Schwangere, Eltern, ältere Patientinnen und Patienten, und mit besonderen Versorgungsaspekten, z. B. in Haft und Maßregelvollzug, werden dabei gesondert berücksichtigt.
Details im Beschluss und Ergebnisbericht
Hintergrund
Der Innovationsausschuss fördert auch Projekte, die hochwertige medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln, für die ein besonderer Bedarf in der Versorgung besteht. Die Themenschwerpunkte werden dabei vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.