Erneut Rekordzahl an Anträgen eingegangen: Fortdauernd großes Interesse an Fördermöglichkeiten des Innovationsfonds
Berlin, 24. Oktober 2025 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat erneut große Resonanz auf seine Förderbekanntmachung zur Versorgungsforschung erhalten: Nach Ablauf der Frist liegen 268 Projektanträge auf finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Das ist die bisher höchste Antragsanzahl in diesem Förderbereich seit dem Start des Innovationsfonds. Ebenfalls beendet ist die seit dem Sommer 2025 laufende Antragsfrist auf Projektförderung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung für ausgewählte medizinische Leitlinien. Hier erreichten den Innovationsausschuss 26 Anträge.
Dazu Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA: „Mit Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung werden bisher Fragen der Versorgungsforschung vorangebracht und die Arbeit an medizinischen Leitlinien unterstützt. Der Innovationsfonds hat sich hier zu einem wichtigen Motor entwickelt, um Neues zu erproben und aufsetzend auf Forschungsergebnissen evidenzbasierte Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung zu treffen. Die im kleinen Sparpaket der Regierungsfraktionen nun angekündigten befristeten Einsparungen beim Innovationsfonds sind schmerzlich, aber für den skizzierten Zeitraum von zwölf Monaten tragbar: Bereits bewilligte Projekte sind ausfinanziert und durch nicht komplett ausgeschöpfte Finanzmittel aus früheren Förderwellen können wir neue Projekte auch im Jahr 2026 noch unterstützen. Wichtig ist jedoch: Die Mittel beim Innovationsfonds dürfen nicht dauerhaft gekürzt werden, wenn der Innovations-Motor weiter laufen soll.“
Die Entscheidungen, welche von den eingegangenen Projektanträgen gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. Neue Förderbekanntmachungen sind für beide Bereiche im Sommer 2026 zu erwarten.
Projekte im Bereich Versorgungsforschung
Die eingegangenen Anträge im Bereich Versorgungsforschung verteilen sich folgendermaßen: 156 Anträge sind auf die themenoffene Förderbekanntmachung und 112 Anträge auf die themenspezifische Förderbekanntmachung eingegangen. Die spezifischen Themen hatte der Innovationsausschuss nach einem Konsultationsverfahren vorgegeben. So verteilen sich die themenspezifischen Anträge im Einzelnen:
- Analyse und Entwicklung von Interventionen zur Primärprävention von nichtübertragbaren Krankheiten im haus- sowie im kinder- und jugendärztlichen Setting: 20 Anträge
- Transplantationsmedizinische Versorgung fördern – Erkennung und Meldung potenzieller postmortaler Organspender in den Krankenhäusern analysieren und Handlungsempfehlungen ableiten: 11 Anträge
- Versorgungsforschung zur Entwicklung und Erprobung eines bundesweiten Never-Event-Registers als Fehlermelde- und Lernsystem: 8 Anträge
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS: 19 Anträge
- Gesundheitliche Versorgung von Pflegebedürftigen in der Regionalperspektive: 27 Anträge
- Versorgungsforschung zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Augenerkrankungen: 17 Anträge
- Wissenschaftliche Evaluation der Blankoverordnung: Behandlungsstandards und Versorgungsqualität in der Heilmittelversorgung: 10 Anträge
Für seine Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, bezieht der Innovationsausschuss die Gutachten der Mitglieder des Expertenpools ein. Dieser setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammen.
Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien
Die Förderschwerpunkte von Projekten zu medizinischen Leitlinien werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Auf die bei der jüngsten Förderbekanntmachung benannten Themenfelder verteilen sich die eingegangenen 26 Anträge wie folgt:
- Entwicklung oder Weiterentwicklung von übergeordneten Leitlinien zu häufigen Beratungsanlässen sowie Zusammenführung von Leitlinien bei einer Aktualisierung oder Weiterentwicklung: 7 Anträge
- Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien mit besonderem Augenmerk auf die Erstellung von Hilfen, Formaten zur Unterstützung der Disseminierung/Implementierung unter Berücksichtigung der Informationsbedürfnisse verschiedener Adressaten: 15 Anträge
- Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien zur Erstversorgung durch nichtärztliches medizinisches Fachpersonal und strukturierte Abfrage zur Steuerung von Patientinnen und Patienten in der Notfall- und Akutmedizin: 4 Anträge
In die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, bezieht der Innovationsausschuss die Gutachten des Expertenpools sowie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland ein.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.