Pressemitteilung | Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss finanziert insgesamt 47 neue Projektvorhaben

Berlin, 19. November 2025 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat 47 Projektvorhaben im Bereich der neuen Versorgungsformen zur Förderung ausgewählt. 15 neue Projekte werden nun aus den Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Eine Liste dieser Projekte wird der Innovationsausschuss in Kürze – vermutlich im Dezember 2025 – auf seiner Website veröffentlichen. Voraussetzung ist, dass die Projektnehmer die Förderbedingungen akzeptieren und die Förderbescheide dadurch verbindlich werden. Zudem fördert der Innovationsausschuss im zweistufigen Förderverfahren 32 Konzeptentwicklungen. Bei allen Auswahlentscheidungen berücksichtigte der Innovationsausschuss die Empfehlungen seines Beratergremiums, des sogenannten Expertenpools.

Förderung von neuen Projekten

Im zweistufigen Förderverfahren (Förderbekanntmachungen aus 2024) wurden nach Abschluss der Konzeptentwicklungsphase (Stufe 1) nun 12 Projekte für die Erprobung der neuen Versorgungsform (Stufe 2) ausgewählt. Sie verteilen sich thematisch wie folgt:

  • Modelle zur Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: 2 Projekte
  • Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke: 2 Projekte
  • Digitale Unterstützungskonzepte zur Stärkung der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen: 1 Projekt
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung: 1 Projekt
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen durch datenbasierte Bedarfserkennung und Gestaltung von Versorgungspfaden: 4 Projekte
  • Versorgungsmodelle zur Stärkung der Nikotin- bzw. Tabakentwöhnung: 1 Projekt
  • Themenoffen: 1 Projekt

Außerdem fördert der Innovationsausschuss 3 Projektvorhaben im einstufigen Verfahren mit langer Laufzeit (Förderbekanntmachung aus 2025).

Förderung von Konzeptentwicklungen

Im zweistufigen Förderverfahren (Förderbekanntmachungen aus 2025) zur Konzeptentwicklung wurden insgesamt 32 Ideenskizzen zur Förderung ausgewählt (Stufe 1). Sie verteilen sich thematisch wie folgt:

  • Frauengesundheit: 8 Projekte
  • Einbindung von KI-Systemen in Versorgungsstrukturen und -prozessen: 8 Projekte
  • Demenzielle Erkrankungen in der ambulanten Versorgung: 2 Projekte
  • Multimodale Schmerztherapie in der ambulanten Versorgung: 3 Projekte
  • Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit: 9 Projekte
  • Themenoffen: 2 Projekte

Die Konzeptentwicklung wird mit jeweils bis zu 75.000 Euro gefördert. Welche Ideenskizze es dann in die nächste und entscheidende Stufe – die Förderung der Projektdurchführung (Stufe 2) – schafft, wird der Innovationsausschuss auf Basis des erarbeiteten Vollantrags entscheiden.

Hintergrund

Nähere Informationen zu den verschiedenen Förderverfahren und ihren Anforderungen sind auf der Website des Innovationsausschusses unter Förderbekanntmachungen veröffentlicht.

Sämtliche laufende und abgeschlossene Projekte sind in der filterbaren Förderdatenbank zu finden.