Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss fasst weitere Beschlüsse zur sonstigen stationären Qualitätssicherung

Siegburg, 22. Dezember 2005 –   Durch die gezielte Zuweisung von Früh- und Neugeborenen in spezialisierte Krankenhäuser soll die Qualität der Behandlung gewährleistet werden. Eine entsprechende Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss in seine Septembersitzung. Nun wurde vom Ausschuss auch die bereits angekündigte, zur Vereinbarung gehörende Checkliste verabschiedet, in der die entsprechenden Kriterien benannten sind, die ein Krankenhaus für die neonatologische Versorgung erfüllen muss. Die Checkliste bietet den Krankenhäusern die Möglichkeit schnell zu ermitteln, welche Versorgungsstufe sie erreichen.

Der G-BA beschloss in seiner Sitzung am 20. Dezember zudem eine Neufassung der Mindestmengenvereinbarung. Außerdem wurde vom Ausschuss die Anlage 1 der Mindestmengenvereinbarung an die ab 2006 gültige Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst.


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