Pressemitteilung | Methodenbewertung

Blutreinigungsverfahren zur Behandlung einer selten auftretenden Fettstoffwechselstörung wird GKV-Leistung

Berlin, 20. Juni 2008 – Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten, die unter einer bestimmten seltenen Fettstoffwechselstörung und zusätzlich an fortschreitenden Gefäßerkrankungen leiden, können künftig eine Apherese als GKV-Leistung auch in der vertragsärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Die Apherese ist ein aufwändiges und für Patientinnen und Patienten belastendes Verfahren der Blutreinigung außerhalb des Körpers, bei dem diese krankmachenden Proteine aus dem Blut entfernt werden können.

Bei der mit dieser Methode behandelbaren Fettstoffwechselstörung handelt es sich um eine isolierte Erhöhung des Blutfettwertes Lipoprotein(a), bei der der G-BA davon ausgeht, dass sie im Zusammenhang mit gleichzeitig bestehenden, fortschreitenden Gefäßerkrankungen lebensbedrohlich sein kann. Obwohl aus den wissenschaftlichen Daten kein eindeutiger Beleg im Hinblick auf den patientenrelevanten Nutzen abgeleitet werden konnte, hat der G-BA hier eine Entscheidung zugunsten derjenigen Patientinnen und Patienten getroffen, für deren unter Umständen lebensbedrohliche Erkrankung keine andere Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Dass trotz jahrelangen Einsatzes der Methode bis heute keine aussagekräftigen wissenschaftlichen Daten vorliegen, ist nach Auffassung des G-BA vor allem im Hinblick auf die Frage des Patientenschutzes unverständlich und nicht akzeptabel. Deshalb werden die Leistungserbringer aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften innerhalb von sechs Monaten zumindest ein überzeugendes Konzept für eine prospektive kontrollierte Studie und eine möglichst komplette Erfassung aller Behandlungsfälle dem G-BA vorzulegen, mit ihm abzustimmen und mit dieser Studie spätestens innerhalb des nächsten Jahres zu beginnen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung)