Pressemitteilung | Methodenbewertung

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Berlin, 16. September 2010 – Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner HIV-positiv sind, haben künftig die Möglichkeit, die Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch zu nehmen, wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen (§ 27a SGB V) erfüllt sind. Dies sieht eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor, die am Donnerstag in Berlin getroffen wurde.

Bisher galt, dass beide Ehepartner zum Zeitpunkt einer künstlichen Befruchtung HIV-negativ sein mussten. Damit konnten von HIV betroffene Ehepartner diese GKV-Leistung nicht in Anspruch nehmen. Eine Ausschlussklausel für andere Erkrankungen gab es allerdings nicht.

Die Patientenvertretung im G-BA hatte den Beratungsantrag vor allem damit begründet, dass HIV-positiven Versicherten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mit Blick auf die Gleichbehandlung gegenüber Versicherten mit anderen Erkrankungen zur Verfügung stehen müssten.

In der Begründung des Beschlusses wird dargelegt, dass schwerwiegende Erkrankungen bei einem oder bei beiden Partnern ohnehin eine medizinische Bewertung des individuellen Risikos einer Schwangerschaft oder deren Herbeiführung durch Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erfordern. Dies gilt bei einer HIV-Infektion ebenso wie bei einer Vielzahl von anderen Erkrankungen. „Ein Sonderstatus der HIV-Infektion lässt sich in diesem Zusammenhang medizinisch nicht begründen“, sagte Dr. Harald Deisler, Unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Beim Robert Koch-Institut wurden für das Jahr 2009 insgesamt 2.856 neu diagnostizierte HIV-Infektionen gemeldet. Insgesamt leben derzeit etwa 55.000 HIV-positive Menschen in Deutschland.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet auf folgender Seite veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/26/


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinien über künstliche Befruchtung: Anspruch auf Leistungen gemäß § 27a SGB V bei HIV-betroffenen Paaren