Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Bundes­aus­schuss beschließt Programm zur Früh­erken­nung von Brust­krebs - Mammographie-​Screening entspricht höchsten Quali­täts­an­for­de­rungen

Sieg­burg, den 15. Dezember 2003 - Das Programm zur Früh­erken­nung von Brust­krebs durch Mammo­gra­phie, einer spezi­ellen Rönt­gen­un­ter­su­chung der Brust, wurde heute vom Bundes­aus­schuss der Ärzte und Kran­ken­kassen beschlossen.

Dieses für Deutsch­land einma­lige Vorsorge-​Programm entspricht in seinem Aufbau und seinen Quali­täts­an­for­de­rungen den in den EUREF-​Leitlinien (European guide­lines for quality assu­rance in mammo­gra­phie scree­ning) nieder­ge­legten Krite­rien für ein dem neuesten Stand der wissen­schaft­li­chen Erkenntnis entspre­chenden Unter­su­chungs­pro­gramm.

Ziel dieses flächen­de­ckenden Programms zur Früh­erken­nung von Brust­krebs durch Mammo­gra­phie ist die möglichst frühe Erken­nung eines Brust­krebses. Dadurch können die Behand­lung und damit die Chancen einer Heilung wesent­lich verbes­sert und die Sterb­lich­keit an Brust­krebs deut­lich verrin­gert werden. Für Frauen zwischen 50 und 70 Jahren ist die Mammo­gra­phie die sicherste Unter­su­chungs­me­thode zur Früh­erken­nung von Brust­krebs.

Aufbau und Inhalt des Mammographie-​Programms:

  • jede Frau zwischen 50 und 69 Jahren wird alle zwei Jahre persön­lich durch eine zentrale Stelle zur Teil­nahme am Mammographie-​Screening einge­laden.
  • Sie erhält gleich­zeitig ein Merk­blatt, das über die Ziele, Inhalte, Hinter­gründe und die Vorge­hens­weise des Früherkennungs-​Programms infor­miert.
  • In der Screening-​Einheit wird die persön­liche Kran­ken­ge­schichte durch einen stan­dar­di­sierten Frage­bogen erhoben.
  • Die Unter­su­chung der Brust durch Mammo­gra­phie erfolgt durch speziell geschultes Fach­per­sonal. Jeder Arzt muss pro Jahr routi­ne­mäßig mindes­tens 5000 Mammographie-​Aufnahmen befunden, um die Qualität der Befun­dung aufrecht zu erhalten.
  • In jeder Screening-​Einheit werden die Mammographie-​Aufnahmen von zwei beson­ders weiter­ge­bil­deten Fach­ärzten für Radio­logie oder Gynä­ko­logie unab­hängig vonein­ander befundet.
  • Bei nicht eindeu­tigem Ergebnis wird eine weitere Befun­dung durch den programm­verant­wort­li­chen Arzt durch­ge­führt (Dritt­be­fun­dung).
  • Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen (engma­schige Kontrollen, weitere Diagnostik zur Abklä­rung).
  • Grund­sätz­lich wird das Ergebnis dieser Unter­su­chung inner­halb von sieben Werk­tagen mitge­teilt.
  • Zeigen sich in der Rönt­gen­auf­nahme Verän­de­rungen, die den Verdacht auf eine Krebs­er­kran­kung lenken, lädt der programm­verant­wort­liche Arzt die Frau zur Abklä­rungs­dia­gnostik in die Screening-​Einheit ein.
  • Die Mammographie-​Aufnahmen und die im Rahmen der Abklä­rungs­dia­gnostik erho­benen Befunde werden in einer gemein­samen Bera­tung (Konzil) der befun­denden Radio­logen oder Gynä­ko­logen, dem Patho­logen und ggf. dem die Opera­tion durch­füh­renden Chir­urgen bespro­chen und das weitere Vorgehen abge­klärt (präope­ra­tives Konzil).
  • Das abschlie­ßende Ergebnis dieser Unter­su­chungen wird möglichst inner­halb von einer Woche mitge­teilt, das weitere Vorgehen bespro­chen und die weitere Therapie einge­leitet.
  • Die am präope­ra­tiven Konzil betei­ligten Ärzte tauschen sich über das Ergebnis der Opera­tion aus.
  • Alle Screening-​Einheiten sind an ein Refe­renz­zen­trum ange­schlossen, das eine konti­nu­ier­liche Quali­täts­kon­trolle durch­führt.

Die Spit­zen­ver­bände der Kran­ken­kassen und die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung bilden eine Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaft, deren Aufgabe u.a. darin besteht, die Durch­füh­rung des Mammographie-​Screenings hinsicht­lich der Einhal­tung der vorge­ge­benen Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen zu über­prüfen.

Das Programm beginnt in den bereits laufenden Modell-​Projekten Bremen, Wies­baden und Weser-​Ems. Inner­halb von  zwei Jahren soll das Mammographie-​Screening flächen­de­ckend einge­führt sein. Um die Möglich­keiten des Programms auszu­schöpfen, werden Teil­nah­me­raten von 70 Prozent ange­strebt.

Einen Grund­satz­be­schluss zur Einfüh­rung des Mammographie-​Screenings als Kassen­leis­tung hatte der Bundes­aus­schuss bereits im März 2003 gefasst. Damit reagierte der Ausschuss auf den entspre­chenden Bundes­tags­be­schluss, der die Einfüh­rung eines Mammographie-​Screening-Programms auf der Grund­lage der EUREF-​Leitlinie verlangt.

Das Programm wurde in enger Abstim­mung mit den betei­ligten Bundes­mi­nis­te­rien (Bundes­mi­nis­te­rien für Gesund­heit und Soziale Siche­rung und Umwelt) sowie dem Bundesamt für Strah­len­schutz und dem Bundes­be­auf­tragten für Daten­schutz im Arbeits­aus­schuss vorbe­reitet und in der heutigen Sitzung verab­schiedet.

Der Vorsit­zende des Bundes­aus­schusses Karl Jung wies darauf hin, dass dies die letzte Sitzung des Bundes­aus­schusses der Ärzte und Kran­ken­kassen war, der zum 1. Januar 2004 – wie auch der Bundes­aus­schuss der Zahn­ärzte und Kran­ken­kassen, der Koor­di­nie­rungs­aus­schuss und der Ausschuss Kran­ken­haus – im Gemein­samen Bundes­aus­schuss nach § 91 SGB V aufgehen wird. Der Bundes­aus­schuss habe das Geschehen in der  Kran­ken­ver­si­che­rung maßgeb­lich gesteuert. Das spie­gele sich in den 22 Richt­li­nien wider, die das Gremium in seiner 48jährigen Geschichte beschlossen und immer wieder der Entwick­lung ange­passt hat. Jung würdigte den Bundes­aus­schuss als zentrale Einrich­tung der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung von Ärzten und Kran­ken­kassen, die in ihrer wech­sel­vollen histo­ri­schen Entwick­lung glei­cher­maßen als Verhand­lungs­arena, als Instanz der Rechts­er­zeu­gung und Rechts­an­wen­dung sowie als Instru­ment zur Rege­lung von Vertei­lungs­kon­flikten fungiert habe und dankte den Mitglie­dern für ihr großes Enga­ge­ment.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Krebsfrüherkennungs-​Richtlinien (Mammographie-​Screening)