Pres­se­mit­tei­lung | Disease-​Management-Programme

G-BA setzt gesetz­liche Ände­rung um: DMP-​Empfehlungen werden in DMP-​Richtlinie über­führt

Berlin, 16. Februar 2012 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat seine Empfeh­lungen zur Aktua­li­sie­rung der Anfor­de­rungen an die Ausge­stal­tung der struk­tu­rierten Behand­lungs­pro­gramme (Disease-​Management-Programme, DMP) für Pati­en­tinnen mit Brust­krebs sowie für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit Asthma bron­chiale und chro­nisch obstruk­tiven Atem­wegs­er­kran­kungen (COPD) in eine DMP-​Richtlinie über­führt. Diese G-​BA-Empfehlungen hatte das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) bis Ende 2011 nicht mehr in die entspre­chende Rechts­ver­ord­nung über­nommen. Hinter­grund ist das zum Jahres­be­ginn in Kraft getre­tene Gesetz zur Verbes­se­rung der Versor­gungs­struk­turen in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV-​VStG), das vorsieht, dass die Rege­lungs­kom­pe­tenz für die Inhalte der struk­tu­rierten Behand­lungs­pro­gramme vom BMG auf den G-BA über­geht.

Gegen­stand des am Donnerstag gefassten Beschlusses ist die rein formale Über­füh­rung der bereits beschlos­senen aktua­li­sierten Anfor­de­rungs­in­halte in Richt­li­ni­en­form. Die Inhalte der Anfor­de­rungen bleiben gegen­über den beschlos­senen Empfeh­lungen unver­än­dert.

Der G-BA hatte bis zum 31. Dezember 2011 den gesetz­li­chen Auftrag, dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) geeig­nete chro­ni­sche Krank­heiten, für die struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme entwi­ckelt werden sollten sowie Anfor­de­rungen an die Ausge­stal­tung dieser Programme zu empfehlen. Bis zu diesem Zeit­punkt hatte der G-BA die Anfor­de­rungen an DMP für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit Zucker­krank­heit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkran­kung der Herz­kranz­ge­fäße (koro­narer Herz­krank­heit, KHK), chro­ni­schen obstruk­tiven Atem­wegs­er­kran­kungen (Asthma bron­chiale und COPD) und Brust­krebs formu­liert.

Der Beschluss des G-BA wird dem BMG zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der Beschluss­text und die Tragenden Gründe werden auf den Inter­net­seiten des G-BA veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/4/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Richt­linie zur Rege­lung von Anfor­de­rungen an die Ausge­stal­tung struk­tu­rierter Behand­lungs­pro­gramme nach § 137f Abs. 2 SGB V (DMP-RL)