Pres­se­mit­tei­lung | Bedarfs­pla­nung

Zulas­sungs­sperre für neun bislang nicht beplante Arzt­gruppen – Über­gangs­re­ge­lung unmit­telbar bis 1. Januar 2013 in Kraft

Berlin, 6. September 2012 Mit dem heutigen Tag gilt in der Bedarfs­pla­nung für Ärztinnen und Ärzte eine Zulas­sungs­sperre für bislang nicht beplante Arzt­gruppen. Ein solches Entschei­dungs­mo­ra­to­rium hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) in seiner Plenumssit­zung am Donnerstag in Berlin beschlossen.

Ab 1. Januar 2013 werden auch folgende Arzt­gruppen in die Bedarfs­pla­nung einbe­zogen und inso­weit „beplant“: Kinder- und Jugend­psych­iater, Physikalische-​ und Rehabilitations-​Mediziner, Nukle­ar­me­di­ziner, Strah­len­the­ra­peuten, Neuro­chir­urgen, Human­ge­ne­tiker, Labor­ärzte und Patho­logen sowie Trans­fu­si­ons­me­di­ziner.

Die Über­gangs­re­ge­lung gilt unmit­telbar und bleibt bis zum 1. Januar 2013 in Kraft. Sie verhin­dert, dass kurz­fristig alle zulas­sungs­wil­ligen Ärztinnen und Ärzte der oben genannten Fach­gruppen durch die Landes­aus­schüsse zuge­lassen werden müssen, ohne dass auf eine dadurch mögli­cher­weise künftig entste­hende regio­nale Über­ver­sor­gung Rück­sicht genommen wird.

„Der G-BA hat begrün­deten Anlass zu der Befürch­tung, dass mit Bekannt­werden seiner Absicht zur Bepla­nung bisher unbe­planter Arzt­gruppen ein nicht sach­ge­rechter Anstieg von Zulas­sungs­an­trägen zu verzeichnen sein könnte. Eine solche Entwick­lung soll mit der nun getrof­fenen Entschei­dung verhin­dert werden“, sagte Josef Hecken, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des G-BA und Vorsit­zender des zustän­digen Unter­aus­schusses Bedarfs­pla­nung.

„Die Entschei­dung für die sofor­tige Zulas­sungs­sperre ist eine zumut­bare Über­gangs­re­ge­lung und dient auch der Herstel­lung von Chan­cen­ge­rech­tig­keit in den beplanten Arzt­gruppen, Zulas­sungs­an­träge auch später stellen zu können. Zudem werden Über­ver­sor­gungs­sze­na­rien verhin­dert, die sich mit der derzeit in Arbeit befind­li­chen neuen Bedarfsplanungs-​Richtlinie dann ab dem 1. Januar 2013 verfes­tigen würden.“

Nach Angaben der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung gibt es aktu­elle Hinweise für eine über­pro­por­tio­nale Zunahme von Zulas­sungs­an­trägen bei bestimmten Arzt­gruppen. Eine entspre­chende Entwick­lung konnte zuletzt bei der Einfüh­rung der Bedarfs­pla­nung nach dem Gesund­heits­struk­tur­ge­setz im Jahr 1993 beob­achtet werden.

Das GKV-​Versorgungsstrukturgesetz hatte dem G-BA eine grund­le­gende Reform der Bedarfs­pla­nung für Ärzte bis zum 1. Januar 2013 aufge­tragen. Die neue Richt­linie wird in weiten Teilen frist­ge­recht zum Jahres­wechsel in Kraft treten. Die Neufas­sung betrifft im Wesent­li­chen die Bestim­mung neuer Planungs­be­reiche, die Defi­ni­tion von Arzt­gruppen sowie die Fest­le­gung der korre­spon­die­renden Verhält­nis­zahlen. Um Rechts­klar­heit herzu­stellen, wurde die Entschei­dung über die Rege­lungen zu den betrof­fenen Arzt­gruppen zum 31. Dezember 2012 in Aussicht gestellt.

Maßgeb­lich für die Bedarfs­pla­nung in Deutsch­land ist die soge­nannte Verhält­nis­zahl, also die Zahl zuge­las­sener Vertrags­ärz­tinnen und Vertrags­ärzte, psycho­lo­gi­scher Psycho­the­ra­peu­tinnen und -​Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-​Psychotherapeutinnen und -​Psychotherapeuten, bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem Planungs­be­reich. Der G-BA bestimmt in seiner Richt­linie einheit­liche Verhält­nis­zahlen für den allge­meinen bedarfs­ge­rechten Versor­gungs­grad in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung. Zudem legt er die Krite­rien fest, nach denen über­prüft wird, ob in den Planungs­be­rei­chen für einzelne Arzt­gruppen eine Über- oder Unter­ver­sor­gung vorliegt.

Der heute getrof­fene Beschluss gilt auch für Anträge auf die Geneh­mi­gung von Anstel­lungen der genannten Arzt­gruppen in Medi­zi­ni­schen Versor­gungs­zen­tren oder bei Vertrags­ärz­tinnen und Vertrags­ärzten. Er wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit zur Prüfung vorge­legt und tritt nach Nicht­be­an­stan­dung und Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger rück­wir­kend zum 6. September 2012 in Kraft. Der Beschluss­text sowie die tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/7/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Bedarfsplanungs-​Richtlinie: Aufnahme bisher unbe­planter Arzt­gruppen und Über­gangs­re­ge­lung