Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Themenfindungs-​ und Prio­ri­sie­rungs­ver­fahren für Themen der Quali­täts­si­che­rung: Über­sicht der Prozess­schritte und Ergeb­nisse für das Jahr 2012 beschlossen

Berlin, 17. Januar 2013 – Im Bereich der Quali­täts­si­che­rung hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) die Über­sicht der Prozess­schritte und Ergeb­nisse für das Themenfindungs-​ und Prio­ri­sie­rungs­ver­fahren (TuP-​Verfahren) im Jahr 2012 verab­schiedet. Das oberste Beschluss­gre­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung beschloss am Donnerstag in Berlin die Veröf­fent­li­chung der Liste von Themen, für die eine Quali­täts­si­che­rung im Rahmen von Richt­li­nien des G-BA entwi­ckelt wird. Dazu zählen unter anderem QS-​Themen wie Herz­klappen, Tonsil­len­ope­ra­tion (Teil­ent­fer­nung der Gaumen­man­deln) oder Schlag­an­fall.

„Das TuP-​Verfahren leistet einen wert­vollen Beitrag auf dem Weg zu einem lernenden Versor­gungs­system. Erkennt­nisse aus Epide­mio­logie und Versor­gungs­for­schung fließen nunmehr syste­ma­tisch in die Auswahl von Quali­täts­si­che­rungs­themen ein“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied im G-BA und Vorsit­zende des zustän­digen Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung.

„Zu den weiteren Vorteilen des TuP-​Verfahrens zählt, dass Quali­täts­ver­bes­se­rungs­po­ten­tiale und ange­strebte Quali­täts­ziele des bean­tragten neuen QS-​Verfahrens klar defi­niert und wissen­schaft­lich unter­mauert sein sollen. Zusätz­lich sind Mach­bar­keits­ge­sichts­punkte sowie das Aufwand-​Nutzen-Verhältnis zu beachten.“

Bereits im August 2011 hatte der G-BA für die Iden­ti­fi­zie­rung und Prio­ri­sie­rung von Themen der Quali­täts­si­che­rung das stan­dar­di­sierte Themenfindungs-​ und Prio­ri­sie­rungs­ver­fahren beschlossen, das für das Jahr 2012 erst­mals ange­wendet wurde. Die Themen­aus­wahl bezieht sich auf die Qualitätssicherungs-​Richtlinien und -​Regelungen des G-BA nach § 92 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 137 Abs. 3 SGB V.

Themen­vor­schläge werden im G-BA schrift­lich einge­reicht und anhand eines Krite­ri­en­ka­ta­logs begründet. Vorschlags­be­rech­tigt sind die unpar­tei­ischen Mitglieder, die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung, die Kassen­zahn­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung, die Deut­sche Kran­ken­haus­ge­sell­schaft, der GKV-​Spitzenverband sowie die Pati­en­ten­ver­tre­tung.

Darüber hinaus können das AQUA-​Institut für ange­wandte Quali­täts­för­de­rung und Forschung im Gesund­heits­wesen, das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen, das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, der Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung, die Bundes­ärz­te­kammer, der Deut­sche Pfle­gerat, die Bundes­psy­cho­the­ra­peu­ten­kammer und die Bundes­zahn­ärz­te­kammer Vorschläge machen.

Der Beschluss zur Über­sicht der Prozess­schritte und Ergeb­nisse für das Themenfindungs-​ und Prio­ri­sie­rungs­ver­fahren im Jahr 2012 wird in Kürze auf der Inter­net­seite des G-BA veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/3/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Themenfindungs-​ und Prio­ri­sie­rungs­ver­fahren: Veröf­fent­li­chung der Über­sicht für 2012