Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

LDR-​Brachytherapie im Kran­ken­haus zulasten der GKV künftig nur noch unter quali­täts­ge­si­cherten Bedin­gungen möglich

Berlin, 19. Dezember 2013 – Die inter­s­ti­ti­elle Low-​Dose-Rate-Brachytherapie (LDR-​Brachytherapie) zur Behand­lung des lokal begrenzten Prostata­kar­zi­noms kann im Kran­ken­haus künftig nur noch unter quali­täts­ge­si­cherten Bedin­gungen zulasten der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) erbracht werden. Entspre­chende Vorgaben hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.

Aufgrund laufender Studien zum Nutzen der Behand­lungs­me­thode hat der G-BA seine Bera­tungen zunächst bis zum 31. Dezember 2030 ausge­setzt, dem Zeit­punkt des voraus­sicht­li­chen Vorlie­gens der Ergeb­nisse der Anfang dieses Jahres begon­nenen PREFERE-​Studie (Präfe­renz­ba­sierte rando­mi­sierte Studie zur Evalua­tion von vier Behand­lungs­mo­da­li­täten beim Prostata­kar­zinom mit nied­rigem oder „frühem inter­me­diären“ Risiko). Für die Zeit der Ausset­zung wurden verbind­liche Anfor­de­rungen an Qualität und Doku­men­ta­tion der Leis­tungs­er­brin­gung fest­ge­legt.

„Wich­tigstes Ziel der heutigen Entschei­dungen ist die quali­täts­ge­si­cherte Behand­lung der betrof­fenen Pati­enten. Dies gilt beson­ders vor dem Hinter­grund der bislang unzu­rei­chenden Eviden­z­lage in diesem schwie­rigen Behand­lungs­feld. Mit der PREFERE-​Studie können in den nächsten Jahren wissen­schaft­liche Erkennt­nisse über Nutzen und Scha­dens­po­ten­zial der Brachy­the­rapie im Vergleich zu anderen Thera­pien des Prosta­ta­krebses gewonnen werden. Damit besteht die Hoff­nung, den Nutzen der Methode gerade auch im Vergleich zu bestehenden Behand­lungs­al­ter­na­tiven sach­ge­recht bewerten zu können“, sagte Dr. Harald Deisler, unpar­tei­isches Mitglied im G-BA und Vorsit­zender des zustän­digen Unter­aus­schusses Metho­den­be­wer­tung.

Die Vorgaben des G-BA zur Quali­täts­si­che­rung sollen gewähr­leisten, dass nur quali­fi­zierte und erfah­rene Ärztinnen und Ärzte die Brachy­the­rapie anwenden. Zugleich wurden Mindest­an­for­de­rungen an die verbind­liche Struk­tur­qua­lität von Kran­ken­häu­sern defi­niert, in denen die Methode zum Einsatz kommen soll. So muss zum Beispiel eine inter­dis­zi­pli­näre Behand­lung der Pati­enten möglich sein.

Aufgrund der unzu­rei­chenden Daten­lage haben bislang keine Belege für eine Über­le­gen­heit, Unter­le­gen­heit oder Gleich­wer­tig­keit der Therapie im Vergleich zu anderen Behand­lungs­formen wie der opera­tiven Entfer­nung der Prostata, der externen Strah­len­the­rapie oder der abwar­tenden aktiven Beob­ach­tungs­stra­tegie gefunden werden können. „Der G-BA wird jedes Jahr prüfen, ob die Bera­tungen auch vor Ablauf der fest­ge­legten Frist wieder aufge­nommen werden, falls entspre­chende Zwischen­er­geb­nisse der PREFERE-​Studie ein solches Vorgehen sinn­voll erscheinen lassen“, so Deisler weiter.

Die Studie sieht eine umfas­sende Koope­ra­tion urolo­gi­scher und radio­on­ko­lo­gi­scher Fach­ge­sell­schaften sowie weiterer Fach­dis­zi­plinen vor. Die Ergeb­nisse sollen dem G-BA dann als Grund­lage für eine gesi­cherte Richt­li­ni­en­ent­schei­dung dienen.

Bereits im Jahr 2009 hatte der G-BA die Bera­tungen über die Brachy­the­rapie im ambu­lanten Bereich bis März 2020 ausge­setzt, um wissen­schaft­liche Daten im Rahmen einer Studie zu gewinnen.

Die Brachy­the­rapie (grie­chisch: brachys = nah/kurz), auch perma­nente Seedim­plan­ta­tion genannt, ist eine Form der Strah­len­the­rapie, bei der wenige Milli­meter große Strah­lungs­quellen, so genannte „Seeds“ (englisch: seed = Kern), über Hohl­na­deln in den Körper einge­bracht werden. Haupt­an­wen­dungs­ge­biet für das Verfahren ist die Behand­lung von Prosta­ta­krebs, der häufigsten onko­lo­gi­schen Erkran­kung des Mannes.

Das Prostata­kar­zinom ist eine bösar­tige Verän­de­rung der Prostata (Vorste­her­drüse), bei der sich als Folge Meta­stasen bilden können. Für das Jahr 2012 geht das Robert Koch-​Institut (RKI) von 67.000 Neuerkran­kungen in Deutsch­land aus. Etwa 10.000 Männer sterben den Angaben zufolge jedes Jahr an der Krank­heit.

Die heutigen Beschlüsse zur Brachy­the­rapie werden dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und treten nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger am 1. Juli 2014 in Kraft. Die Beschluss­texte und dazu­ge­hö­rige Erläu­te­rungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​aufgabenbereich/25/


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