Pres­se­mit­tei­lung | Disease-​Management-Programme

Aktua­li­sie­rung der DMP für KHK und Diabetes mellitus Typ 1 auf Basis einer neuer Rahmen-​Richtlinie

Berlin, 20. März 2014 – Mit der Erst­fas­sung einer neuen Richt­linie legt der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) die Grund­lage für die Aktua­li­sie­rung bereits bestehender und neuer struk­tu­rierter Behand­lungs­pro­gramme für spezi­fi­sche chro­ni­sche Erkran­kungen (Disease-​Management-Programme, DMP). Der Gesetz­geber hatte dem G-BA zum 1. Januar 2012 die umfas­sende Kompe­tenz für die inhalt­liche Ausge­stal­tung der DMP über­tragen.

Bis zum Jahr 2011 gab der G-BA ledig­lich Empfeh­lungen an das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG). Dieses erließ dann entspre­chende Anfor­de­rungen, die als Anlagen in der Risikostruktur-​Ausgleichsverordnung (RSAV) veran­kert waren. Zukünftig werden die Anfor­de­rungen an struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie (DMP-​A-RL) des G-BA veran­kert. Mit dem heutigen Beschluss hat der G-BA einen indi­ka­ti­ons­über­grei­fenden Rege­lungs­teil sowie aktua­li­sierte Anfor­de­rungen an die Behand­lung der Koro­naren Herz­krank­heit (KHK) und an die Behand­lung des Diabetes mellitus Typ 1 fest­ge­legt.

In der Anlage zu KHK wurden unter anderem die Anfor­de­rungen an den Umgang mit Ko-/Multi­mor­bi­dität einschließ­lich Hinweisen zu beson­deren Maßnahmen bei Multi­me­di­ka­tion an den aktu­ellen Stand der wissen­schaft­li­chen Erkennt­nisse ange­passt. Außerdem wurden Hinweise zur Förde­rung von mehr körper­li­cher Akti­vität, zum Beispiel in medi­zi­nisch beglei­teten Sport­pro­grammen in Herz­gruppen, aufge­nommen. In der Anlage zu Diabetes mellitus Typ 1 wurden unter anderem die Anfor­de­rungen an die ärzt­li­chen Kontroll­un­ter­su­chungen, diffe­ren­ziert nach Kindern und Jugend­li­chen bzw. Erwach­senen, neu gefasst.

„Disease Manage­ment Programme sollten möglichst ziel­grup­pen­spe­zi­fisch ausge­richtet sein und der häufig vorhan­denen Multi­mor­bi­dität der chro­nisch kranken Pati­en­tinnen und Pati­enten gerecht werden“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, Vorsit­zende des Unter­aus­schusses DMP. „Ein weiterer Schwer­punkt ist die Förde­rung der Eigen­in­itia­tive der Pati­en­tinnen und Pati­enten. Die Umstel­lung der Ernäh­rung, Rauch­ver­zicht und mehr körper­liche Bewe­gung tragen entschei­dend zur Verbes­se­rung der Prognose der chro­nisch kranken Pati­en­tinnen und Pati­enten und ihrer gesund­heits­be­zo­genen Lebens­qua­lität bei.“ Die prak­ti­sche Umset­zung der vom G-BA inhalt­lich entwi­ckelten struk­tu­rierten Behand­lungs­pro­gramme erfolgt auf der Basis von regio­nalen Verträgen zwischen Kran­ken­kassen und Leis­tungs­er­brin­gern (Vertrags­ärz­tinnen und -ärzten/ Kran­ken­häu­sern). Das Bundes­ver­si­che­rungsamt prüft vor einer Zulas­sung, ob die Verträge die Anfor­de­rungen des G-BA erfüllen.

Im Jahr 2013 waren etwa 6,3 Millionen Versi­cherte in einem oder mehreren DMP einge­schrieben. Bundes­weit sind derzeit über 10 000 Programme zuge­lassen.

Kern­idee der DMP ist es, den sekto­ren­über­grei­fenden Behand­lungs­ab­lauf und die Qualität der medi­zi­ni­schen Versor­gung chro­nisch kranker Pati­en­tinnen und Pati­enten zu verbes­sern. Themen für weitere struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme können nach den Vorgaben eines im Februar 2014 gefassten Beschlusses im Rahmen eines bis Anfang Mai 2014 befris­teten Vorschlags­ver­fah­rens beim G-BA einge­reicht werden.

Der heutige Beschluss wird dem BMG zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Beschluss­text und Tragende Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​aufgabenbereich/21/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: Erst­fas­sung