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Inno­va­ti­ons­aus­schuss entscheidet über weitere Förder­pro­jekte zu neuen Versor­gungs­formen

Berlin, 20. Oktober 2017– Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin über weitere zu fördernde Projekte zu neuen Versor­gungs­formen entschieden und somit erneut die Voraus­set­zungen für den Start inno­va­tiver Projekte zur Weiter­ent­wick­lung und Verbes­se­rung der Versor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung geschaffen.

Zu der am 20. Februar dieses Jahres veröf­fent­lichten themen­of­fenen Förder­be­kannt­ma­chung zu neuen Versor­gungs­formen sind inner­halb der gesetzten Fristen 69 Anträge einge­gangen, von denen 62 formal einwand­freie Projekt­an­träge mit einem bean­tragten Förder­vo­lumen von insge­samt rund 249 Millionen Euro begut­achtet und bewertet wurden. Als Ergebnis hat der Inno­va­ti­ons­aus­schuss die Förde­rung von 26 Projekten beschlossen. Damit fließt nun auch die zweite Hälfte der in diesem Haus­halts­jahr für die Förde­rung neuer Versor­gungs­formen zur Verfü­gung stehenden Mittel in die Weiter­ent­wick­lung und Verbes­se­rung der Versor­gung. Über die Förde­rung von Projekten zur Versor­gungs­for­schung, die eben­falls auf der Grund­lage dieser themen­of­fenen Bekannt­ma­chung einge­reicht wurden, entscheidet der Inno­va­ti­ons­aus­schuss Anfang November.

„Unser Ziel ist die Förde­rung möglichst vieler erfolgs­ver­spre­chender Anträge. Die große Diffe­renz zwischen der bean­tragten Förder­summe und den tatsäch­lich zur Verfü­gung stehenden Mitteln machte jedoch die Auswahl nicht einfach. Mein ausdrück­li­cher Dank geht an den Exper­ten­beirat, der auch in dieser Förder­runde einen wesent­li­chen Beitrag zu der sach­ge­rechten Auswahl der zu fördernden Projekte geleistet hat“, sagte der Vorsit­zende des Inno­va­ti­ons­aus­schusses, Prof. Josef Hecken.

Über die Ergeb­nisse werden die Antrag­steller nun umge­hend schrift­lich infor­miert. Nach Ablauf der verbind­li­chen Rück­mel­de­frist erfolgt die Erstel­lung und Versen­dung der Förder­be­scheide. Danach wird eine Liste der ausge­wählten Förder­pro­jekte auf der Inter­net­seite des Inno­va­ti­ons­aus­schusses abrufbar sein.

Weiterhin beschloss der Inno­va­ti­ons­aus­schuss die Veröf­fent­li­chung weiterer themen­spe­zi­fi­scher Förder­be­kannt­ma­chungen.