Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Mammographie-​Screening: Frauen erhalten neue Entschei­dungs­hilfe

Berlin, 8. November 2017– Frauen erhalten künftig zusammen mit der schrift­li­chen Einla­dung zur Teil­nahme am Programm zur Früh­erken­nung von Brust­krebs (Mammographie-​Screening) neues Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial. Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat das bisher verwen­dete Merk­blatt zu einer soge­nannten Entschei­dungs­hilfe weiter­ent­wi­ckelt und sich dabei an inter­na­tional geltenden Stan­dards orien­tiert. Die neue Entschei­dungs­hilfe und das inhalt­lich darauf abge­stimmte Einla­dungs­schreiben sind so gestaltet, dass das gesetz­lich gefor­derte Ziel einer infor­mierten Entschei­dung hinsicht­lich einer Teil­nahme oder auch Nicht­teil­nahme am Mammographie-​Screening noch besser erreicht werden kann.

Die neue Entschei­dungs­hilfe(PDF 392,49 kB) ist vom G-BA im Juli 2017 beschlossen worden. Nach Inkraft­treten des Beschlusses ist sie nun ab sofort von den einla­denden Stellen zu versenden.

„Neben inhalt­li­chen Über­ar­bei­tungen – beispiels­weise zum Begriff der Über­dia­gnose – besteht die wich­tigste Neue­rung darin, dass den einge­la­denen Frauen mit der Entschei­dungs­hilfe ein Instru­ment ange­boten wird, mit dem sie ihre ganz persön­li­chen Präfe­renzen hinsicht­lich der Vor- und Nach­teile einer Screening-​Teilnahme gewichten können. Das ist vor allem für Frauen hilf­reich, die unsi­cher sind, ob sie an dem Screening-​Programm teil­nehmen möchten“, erklärte Dr. Harald Deisler, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zender des Unter­aus­schusses Metho­den­be­wer­tung, am Mitt­woch in Berlin.

Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammo­gra­phie zur Früh­erken­nung von Brust­krebs. Sie werden – sofern sie dem nicht ausdrück­lich wider­spre­chen – alle zwei Jahre persön­lich und schrift­lich zur Teil­nahme am Scree­ning einge­laden.

Entschei­dungs­hilfe als neues Instru­ment zur Präfe­renz­klä­rung

Die Entschei­dungs­hilfe enthält verständ­lich darge­stellte Infor­ma­tionen zur Brust­krebs­er­kran­kung, zum Ablauf der Mammo­gra­phie, zu Vor- und Nach­teilen des Scree­nings und zu den orga­ni­sa­to­ri­schen Rahmen­be­din­gungen.

Wesent­li­ches neues Element ist eine Check­liste. Auf einer Doppel­seite werden die in der Broschüre ausführ­lich darge­stellten Vor- und Nach­teile der Teil­nahme am Mammographie-​Screening kompakt zusam­men­ge­fasst. Jede einge­la­dene Frau kann dann für sich einordnen, wie wichtig die einzelnen Aspekte für sie sind.

Neues Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial als Abschluss einer zwei­stu­figen Entwick­lung

Einla­dungs­schreiben und Entschei­dungs­hilfe sind das Ergebnis einer zwei­stufig ange­legten Weiter­ent­wick­lung des ursprüng­lich verwen­deten Mate­rials. Im Jahr 2014 hatte der G-BA das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) beauf­tragt, das bestehende Merk­blatt hinsicht­lich Infor­ma­ti­ons­ge­halt und -​vermittlung zu über­ar­beiten und dieses mit den Inhalten eines neuen Einla­dungs­schrei­bens abzu­stimmen. Nach Beschluss des G-BA im Oktober 2015 konnten das über­ar­bei­tete Merk­blatt und das neue Einla­dungs­schreiben ab Januar bezie­hungs­weise Juli 2016 verwendet werden.

Im nächsten Schritt entwi­ckelte das IQWiG das Merk­blatt zu einer Entschei­dungs­hilfe weiter und stimmte es ein weiteres Mal mit dem Einla­dungs­schreiben ab.

Der im Juli 2017 gefasste Beschluss zur Ände­rung des Einla­dungs­schrei­bens und der Weiter­ent­wick­lung des Merk­blatts zu einer Entschei­dungs­hilfe tritt nun nach Nicht­be­an­stan­dung des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesund­heit und Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger am 8. November 2017 in Kraft.

Hinter­grund – Mammographie-​Screening zur Früh­erken­nung von Brust­krebs

Die seit 2004 bundes­weit geltenden Rahmen­vor­gaben für das Mammographie-​Screening regelt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie (KFE-RL), beispiels­weise die Anspruchs­be­rech­ti­gung, die Inhalte des Screening-​Programms wie Einla­dung, Infor­ma­tion, Anamnese und Erstel­lung der Rönt­gen­auf­nahmen, Befun­dung und Abklä­rungs­dia­gnostik, quali­täts­si­chernde Anfor­de­rungen sowie Vorgaben zur Doku­men­ta­tion und Evalua­tion des Programms.

Das Mammographie-​Screening hat das Ziel, Brust­krebs in einem möglichst frühen Stadium zu entde­cken, um ihn besser behan­deln zu können und die Heilungs­chancen zu erhöhen, um so die Sterb­lich­keit an Brust­krebs zu senken.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie: Einla­dungs­schreiben und Entschei­dungs­hilfe sowie weitere Ände­rungen (Mammographie-​Screening)