Pres­se­mit­tei­lung | Disease-​Management-Programme

DMP für Pati­enten mit koro­narer Herz­krank­heit aktua­li­siert

Berlin, 22. November 2019 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat die Anfor­de­rungen an Disease-​Management-Programme (DMP) für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit koro­narer Herz­krank­heit (KHK) aktua­li­siert. Den entspre­chenden Beschluss fasste der G-BA am Freitag in Berlin. Er folgte damit seinem gesetz­li­chen Auftrag, die Anfor­de­rungen regel­mäßig zu über­prüfen und an den jewei­ligen Stand des medi­zi­ni­schen Wissens anzu­passen. Die letzte Aktua­li­sie­rung des DMP KHK hatte der G-BA im Jahr 2014 vorge­nommen. Derzeit sind ca. 1,9 Mio. gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherte Pati­en­tinnen und Pati­enten in ein DMP KHK einge­schrieben.

„Das DMP für Pati­en­tinnen und Pati­enten mit koro­narer Herz­krank­heit gehörte zu den ersten dieser Programme, es wurde im Jahr 2003 beschlossen. Seitdem haben sich die medi­zi­ni­schen Erkennt­nisse und Behand­lungs­mög­lich­keiten deut­lich erwei­tert. Mit der regel­mä­ßigen Über­prü­fung und Aktua­li­sie­rung der DMP-​Anforderungen stellt der G-BA sicher, dass die Pati­en­tinnen und Pati­enten auf dem aktu­ellen Stand des medi­zi­ni­schen Wissens behan­delt werden. Die koro­nare Herz­krank­heit gehört zu den häufigsten chro­ni­schen Erkran­kungen in Deutsch­land, so dass hier eine beson­ders große Anzahl an Versi­cherten vom DMP profi­tieren kann“, sagte Prof. Dr. Elisa­beth Pott, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses DMP.

Bei der KHK sind die großen Blut­ge­fäße, die das Herz mit Sauer­stoff versorgen, verengt. Dies kann zu einer Unter­ver­sor­gung des Herz­mus­kels mit Sauer­stoff und in der Folge beispiels­weise zu Herz­in­farkten führen.

Wissen­schaft­liche Grund­lage für die beschlos­senen Ände­rungen der DMP-​Anforderungen ist insbe­son­dere die Leit­li­ni­en­re­cherche des Insti­tuts für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG).

Im Ergebnis der Über­prü­fung hat der G-BA beispiels­weise die Krite­rien für eine gesi­cherte Diagno­se­stel­lung einer KHK erwei­tert, die die Voraus­set­zung für das Einschreiben in ein Behand­lungs­pro­gramm ist. Hinsicht­lich der Thera­pie­pla­nung wird die bisher vorge­schrie­bene jähr­liche Risi­ko­ab­schät­zung durch eine indi­vi­duell fest­zu­set­zende Verlaufs­kon­trolle ersetzt und die Empfeh­lungen zu den Kontroll­un­ter­su­chungen spezi­fi­ziert. Zudem passte der G-BA die Empfeh­lungen im DMP für eine medi­ka­men­töse Behand­lung der KHK mit Beta­re­zep­to­ren­blo­ckern und Lipidsen­kern/Statinen an. Aufgrund der hohen Bedeu­tung von körper­li­chen Akti­vi­täten für den Krank­heits­ver­lauf bei KHK wird in den DMP-​Anforderungen betont, dass – unter Berück­sich­ti­gung der indi­vi­du­ellen Gesamt­si­tua­tion – allen Pati­en­tinnen und Pati­enten die Teil­nahme an medi­zi­nisch beglei­teten Sport­pro­grammen in Herz­gruppen zu empfehlen ist. Zudem kann in den DMP-​Anforderungen nun ausdrück­lich auf KHK-​relevante Pati­en­ten­schu­lungen hinge­wiesen werden. Erst seit Kurzem stehen solche spezi­fi­schen Schu­lungen zur KHK zur Verfü­gung.

Der G-BA legt den Beschluss dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit zur Prüfung vor. Nach Nicht­be­an­stan­dung treten die neuen Anfor­de­rungen an das DMP KHK am ersten Tag des auf die Veröf­fent­li­chung im Bundes­an­zeiger folgenden Quar­tals, jedoch nicht vor dem 1. April 2020, in Kraft. Die laufenden DMP-​Verträge müssen inner­halb eines Jahres nach Inkraft­treten des Beschlusses an die neuen Anfor­de­rungen ange­passt werden.

Hinter­grund – Disease-​Management-Programme (DMP)

DMP sind struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme. Ziel dieser Programme ist es, den sekto­ren­über­grei­fenden Behand­lungs­ab­lauf und die Qualität der medi­zi­ni­schen Versor­gung von chro­nisch kranken Menschen zu verbes­sern.

Der G-BA hat gemäß § 137f SGB V die Aufgabe, chro­ni­sche Erkran­kungen auszu­wählen, die für ein DMP geeignet sind, sowie die Anfor­de­rungen an solche Programme fest­zu­legen, regel­mäßig zu über­prüfen und gege­be­nen­falls zu aktua­li­sieren. Hierbei geht es insbe­son­dere um die medi­zi­ni­sche Behand­lung nach dem aktu­ellen Stand der Wissen­schaft, aber auch um Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen, Anfor­de­rungen an die Einschrei­bung der Versi­cherten in ein Programm, Schu­lungen der Leis­tungs­er­bringer und der Versi­cherten. Zudem sind Vorgaben für die Doku­men­ta­tion und die Evalua­tion fest­zu­legen. Die Anfor­de­rungen an die DMP und die Doku­men­ta­tion sind in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie gere­gelt.

Die prak­ti­sche Umset­zung der DMP erfolgt auf der Basis regio­naler Verträge zwischen Kran­ken­kassen und Leis­tungs­er­brin­gern (Vertrags­ärz­tinnen und -ärzten/Kran­ken­häu­sern). Vor Vertrags­ab­schluss prüft das Bundes­ver­si­che­rungsamt als DMP-​Zulassungsstelle, ob die in der Richt­linie des G-BA fest­ge­legten Anfor­de­rungen an ein DMP einge­halten werden.

Derzeit gibt es insge­samt ca. 9.200 Programm­zu­las­sungen mit über 7 Mio. einge­schrie­benen Versi­cherten. Teil­weise nehmen die Versi­cherten an mehr als einem DMP teil.

Zu folgenden Erkran­kungen gibt es von Seiten des G-BA Anfor­de­rungen an DMP – teil­weise befinden sie sich jedoch noch in der Umset­zungs­phase und stehen in der Versor­gung noch nicht zur Verfü­gung:

  • Asthma bron­chiale
  • Brust­krebs
  • Chro­ni­sche Herz­in­suf­fi­zienz
  • Chro­nisch obstruk­tive Lungen­er­kran­kung (COPD)
  • Chro­ni­scher Rücken­schmerz
  • Depres­sionen (beschlossen am 15. August 2019, noch nicht in Kraft)
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koro­nare Herz­krank­heit (KHK)

Zu folgenden weiteren chro­ni­schen Erkran­kungen werden derzeit DMP-​Anforderungen entwi­ckelt:

  • Osteo­po­rose
  • Rheu­ma­toide Arthritis

Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: Ände­rung der Anlage 5 (DMP KHK) und Anlage 6 (KHK Doku­men­ta­tion)