Pressemitteilung | Methodenbewertung

Screening auf Gebärmutterhalskrebs soll wie geplant starten – Dokumentationsvorgaben werden befristet ausgesetzt

Berlin, 5. Dezember 2019 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einer befristeten Aussetzung der Dokumentationsvorgaben für das Screening auf Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das bereits vor einem Jahr beschlossene Programm wie geplant am 1. Januar 2020 starten kann. Den Beschluss fasste der G-BA einstimmig und unter Zustimmung der Patientenvertretung am Donnerstag in Berlin.

Bislang ist vorgesehen, dass die im Rahmen der organisierten Früherkennungsprogramme durchgeführten Untersuchungen von den Ärztinnen und Ärzten elektronisch zu dokumentieren sind. Ziel der Dokumentation ist es, Daten zu gewinnen, auf deren Basis das Programm beurteilt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden kann. Die Erbringung und Abrechnung der Leistungen zulasten der Krankenkassen wäre – ohne die nun beschlossene Änderung – entsprechend nur bei Erfüllung der Dokumentationsvorgaben zulässig.

„Nachdem der G-BA Anfang November Kenntnis davon erhalten hatte, dass die notwendige, hinreichend zuverlässige und geprüfte Praxis-Software bis zum Stichtag am 1. Januar 2020 nicht zur Verfügung gestellt werden kann, haben wir eine befristete Aussetzung der Dokumentationsvorgaben beschlossen“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. „Damit wird der Start der Früherkennungsleistungen zunächst auch ohne Erfüllung der Dokumentationsvorgaben ermöglicht. Verschiedene Stellungnehmer hatten zwar gefordert, stattdessen den kompletten Programmstart des Zervixkarzinom-Screenings zu verschieben. Nach genauer Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile der Handlungsoptionen sind wir jedoch zu dem Schluss gekommen, am vorgesehenen Programmstart festzuhalten, damit die anspruchsberechtigten Frauen ohne weiteren Verzug von den Vorteilen des Programms in Form von sensitiveren Testmethoden, verbesserten und qualitätsgesicherten Abklärungsalgorithmen, Einladungen und umfassender Programminformation profitieren können.“

Die Informationsschreiben zum neuen Screening auf Gebärmutterhalskrebs werden von den Krankenkassen rechtzeitig zum Programmstart ab dem 1. Januar 2020 versendet. Arztpraxen beziehen die Versicherteninformationen über ihre jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Die Bestellmöglichkeiten bestehen seit Anfang November 2019.

Der Beschluss, der auch eine Aussetzung der Dokumentationsvorgaben für das Darmkrebs-Screening vorsieht, wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2020 in Kraft.

Hintergrund: Einführung organisierter Früherkennungsprogramme auf Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs

Mit dem Krebsfrüherkennungs- und registergesetz (KFRG) wurde der G-BA beauftragt, die Früherkennungsuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs in ein organisiertes Screeningprogramm zu überführen. Wesentliche Strukturelemente eines solchen Programms sind eine regelmäßige Einladung, verbunden mit begleitenden Informationen für die Versicherten über die jeweilige Untersuchung, Datenschutz, Widerspruchsrechte sowie über die Durchführung der Untersuchung und die Programmbeurteilung.

Der Beschluss zur Einführung eines organisierten Programms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit am 1. Juli 2019 in Kraft getreten, der Beschluss zur Einführung eines organisierten Programms zur Früherkennung von Darmkrebs trat am 19. Oktober 2018 in Kraft und startete im Juli 2019.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Aufhebung des Beschlusses zum Wechsel der Dokumentationsvorgaben zum Darmkrebsscreening und Anpassung der Dokumentationsvorgaben