Pressemitteilung | Methodenbewertung

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder: G-BA vergibt Aufträge für wissenschaftliche Evaluationen

Berlin, 20. Februar 2020 – Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können, sind Früherkennungsuntersuchungen für Kinder fester Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums. Die Details des Angebots und die qualitätssichernden Anforderungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Kinder-Richtlinie fest und entwickelt diese fortlaufend weiter. Um umfassende und belastbare Informationen über die Qualität und Zielerreichung von neu eingeführten oder geänderten Angeboten zu erhalten, hat der G-BA nun Aufträge für wissenschaftliche Evaluationen vergeben. Gegenstand sind die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die Neugeborenen-Screenings auf angeborene Herzfehler und auf Hörstörungen. Auf Basis der Evaluationsberichte wird der G-BA die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung der Kinder-Richtlinie beraten.

Evaluation der U1 bis U9 und des „Gelben Hefts“

Das IGES Institut ist beauftragt, die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U 9 hinsichtlich Qualität und Zielerreichung zu evaluieren. Insbesondere geht es hierbei um Fragestellungen, die sich aus der im Jahr 2015 beschlossenen Neustrukturierung, Konkretisierung und teilweise auch Standardisierung der Untersuchungsinhalte ergeben haben. So soll beispielsweise erfasst werden, wie häufig unter den neu etablierten Sehtest-Standards morphologische Auffälligkeiten der Augen erkannt werden, ob eine frühzeitige Erkennung von Entwicklungsverzögerungen gelingt und wie häufig bei der U8 ein auffälliger Befund des Hörvermögens mittels Audiometrie festgestellt wird. Zudem soll untersucht werden, wie oft die neu in das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) eingeführte Teilnahmekarte ausgefüllt wird. Der Abschlussbericht ist dem G-BA spätestens im I. Quartal 2023 vorzulegen.

Evaluation des Neugeborenen-Screenings auf angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie

Das Nationale Register für angeborene Herzfehler e. V. wird das im Jahr 2016 beschlossene Neugeborenen-Screening auf kritische angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie evaluieren. Im Rahmen der Evaluation werden beispielsweise die Teilnahmerate sowie die Anzahl der unauffälligen beziehungsweise auffälligen Erst- und Kontrollmessungen und der entdeckten kritischen angeborenen Herzfehler erhoben. Der Abschlussbericht ist dem G-BA spätestens im I. Quartal 2023 vorzulegen.

Evaluation des Neugeborenen-Screenings auf Hörstörungen

Mit der Evaluation des Neugeborenen-Screenings auf Hörstörungen beauftragte der G-BA eine Bietergemeinschaft, zusammengesetzt aus dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Universitätsklinikum Münster. Diese Bietergemeinschaft hatte bereits den ersten Evaluationsbericht zum Neugeborenen-Hörscreening erstellt. Der 2017 vom G-BA abgenommene Bericht hatte aufgezeigt, dass die Einführung des im Jahr 2008 beschlossenen Screenings weitgehend erfolgreich gewesen ist, aber einige Anforderungen an die Durchführung nicht erfüllt wurden. Mit der nun beauftragten (Folge-)Evaluation soll beispielsweise geprüft werden, in wie vielen Fällen nach einem auffälligen Erstbefund die Kontrolle mit der in der Richtlinie vorgeschriebenen Untersuchungsmethode der Hirnstammaudiometrie (AABR) durchgeführt wurde. Der Abschlussbericht ist dem G-BA spätestens im IV. Quartal 2021 vorzulegen.

Für die Beauftragung der Evaluationen hat der G-BA jeweils ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt.