Projektabschluss TeleDerm und OSCAR: Zwei Beispiele für die Vielschichtigkeit von Transferempfehlungen in die Versorgung
Berlin, 12. November 2021 – Anlässlich des Abschlusses von zwei Projekten zu neuen Versorgungsformen macht Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), auf die generelle Vielschichtigkeit von Projektergebnissen und Transferempfehlungen in die Versorgung aufmerksam.
„Wir haben heute im Innovationsausschuss über zwei abgeschlossene Projekte zu neuen medizinischen Versorgungsangeboten beraten: TeleDerm, bei dem es um hautärztliche Telekonsile geht und OSCAR, bei dem eine bessere sozialmedizinische Beratung von Patientinnen und Patienten mit Krebs durch besonders qualifizierte Begleitpersonen – Social Care Nurses – im Mittelpunkt stand. Beide Projekte sollen aus Sicht des Innovationsausschusses nicht eins zu eins in die breite Regelversorgung überführt werden. Was in einem solchen Fall von außen leider oft übersehen wird: Die Projekte brachten dennoch wichtige Ergebnisse hervor. Wir konnten praxisrelevante Erkenntnisse für die Weiterentwicklung derartiger Versorgungsformen gewinnen und wichtige Teilergebnisse erzielen. Wir wissen nun beispielsweise mehr über technische Hürden von Telekonsilen. Und wir wissen mehr über die Rahmenbedingungen, die für den koordinierenden Einsatz von Social Care Nurses geklärt werden müssen. Die Ergebnisberichte und unsere Empfehlungen zum Umgang mit den gewonnenen Erkenntnissen werden nun nicht in einer Schublade verschwinden, sondern gezielt an diejenigen Akteure im Gesundheitswesen weitergeleitet, die sie aus unserer Sicht aufgreifen sollten. Was mit den heutigen Beschlüssen nochmals klar wird: Es gibt nicht den einen Weg in die Versorgung. Manchmal ist der Innovationsausschuss der wichtige Hinweisgeber für andere Akteure, um die Patientenversorgung zu verbessern.“
TeleDerm – Implementierung teledermatologischer Konsile in die hausärztliche Versorgung
Das Projekt TeleDerm hat untersucht, ob Patientinnen und Patienten mit Hauterkrankungen in der hausärztlichen Versorgung durch telemedizinische Konsile besser versorgt werden könnten. Zum einen ging es um die Machbarkeit und Akzeptanz solcher dermatologischer Telekonsile, zum anderen um die Auswirkungen auf die hausärztlichen Überweisungsraten an Dermatologinnen und Dermatologen.
Die Teilergebnisse zeigen, dass dermatologische Telekonsile sowohl technisch als auch administrativ umsetzbar sind und insgesamt auf eine hohe Akzeptanz stoßen. Der Innovationsausschuss leitet die gewonnenen Erkenntnisse an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, die Kassenärztlichen Vereinigungen, den Berufsverband der Deutschen Dermatologen, die Deutsche Dermatologische Gesellschaft sowie die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin weiter. Sie werden gebeten zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse bei der (Weiter-)Entwicklung ähnlicher Versorgungsansätze berücksichtigt werden können. Über die festgestellte technische Interoperabilität von Telekonsilsystemen und Praxisverwaltungssystemen wird der Innovationsausschuss die gematik informieren. Ziel der gematik ist es, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens durch eine Telematikinfrastruktur sicherzustellen.
OSCAR – Onkologisches Social Care Projekt
Das Projekt OSCAR hat erprobt, ob sich die sozialmedizinische Beratung von Patientinnen und Patienten mit Krebs sowie deren Angehörigen durch besonders qualifizierte Social Care Nurses verbessern lässt. Diese Patientenbegleitungen zielen darauf ab, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen und ihre Selbstbestimmtheit bei der Behandlung in den Mittelpunkt zu rücken. Außerdem sollen die Social Care Nurses verschiedene Therapien und Unterstützungsangebote über die Sektorengrenzen hinweg für die Patientinnen und Patienten koordinieren und geeignete ambulante Versorgungsangebote vermitteln.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollten aus Sicht des Innovationsausschusses bei der Weiterentwicklung des grundsätzlich als positiv bewerteten Versorgungskonzepts berücksichtigt werden. Dabei geht es beispielsweise um das Weiterbildungscurriculum zur Social Care Nurse, die Anbindung an stationäre oder ambulante Versorgungsangebote, die Prozess-organisation und um Ausstattung und Vergütung von Social Care Nurses. Der Innovationsausschuss reicht die Erkenntnisse an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene und an die Deutsche Krebsgesellschaft weiter.
Alle Empfehlungen des Innovationsausschusses zu abgeschlossenen Projekten werden auf seiner Website veröffentlicht: Beschlüsse