Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Indikatoren für Qualitätsbericht der Krankenhäuser festgelegt

Berlin, 16. Juni 2016 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsindikatoren festgelegt, die von Krankenhäusern im Qualitätsbericht 2015 veröffentlicht werden müssen. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2014 kommen 30 neue Indikatoren hinzu, 76 entfallen. Insgesamt müssen die Krankenhäuser damit ihre Ergebnisse zu 233 der 351 Qualitätsindikatoren aus der stationären Qualitätssicherung darstellen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin.

„Die neu zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren betreffen zum Beispiel Kaiserschnittgeburten und die kathetergestützte Untersuchung und Behandlung von Herzkranzgefäßen. Für die öffentliche Berichterstattung wird in 2015 auf insgesamt 76 Indikatoren verzichtet – hierbei handelt es sich hauptsächlich um Indikatoren der Leistungsbereiche Hüft- und Knietotalendoprothesen. Hier wurde das Qualitätssicherungsverfahren in 2015 umfassend überarbeitet und umgestellt“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA.

Krankenhäuser dokumentieren für den einrichtungsübergreifenden Vergleich ihre Behandlungsqualität in derzeit 30 ausgewählten Leistungsbereichen, beispielsweise dem kathetergestützten Einsatz einer Herzklappe und der Geburtshilfe. Der G-BA legt jährlich fest, welche der zu dokumentierenden Qualitätsindikatoren auch im Qualitätsbericht eines Krankenhauses zu veröffentlichen sind. Nicht alle Qualitätsindikatoren sind geeignet, einweisenden Ärzten sowie Patienten, die auf der Suche nach einem passenden Krankenhaus sind, entscheidungsrelevante und allgemeinverständlich nachvollziehbare Informationen zu liefern.

Dem heutigen Beschluss liegt der „Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung“ zugrunde. Er wird in Kürze auf den Internetseiten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.

Hintergrund – Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wohin sie geliefert und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest.

Qualitätsberichte informieren über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und über die als veröffentlichungspflichtig eingestuften Qualitätsindikatoren über Behandlungsergebnisse in einzelnen Leistungsbereichen. Qualitätsindikatoren können die Struktur-, die Prozess- und die Ergebnisqualität eines Leistungsbereichs betreffen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Qualitätsindikatoren und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2015 (Anhang 3 zu Anlage 1 und Anlage 2 Qb-R)