Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R
Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest. Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.
Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 29. September 2023 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.
- In Kraft getreten am:
- 08.08.2023
- Geändert am:
- 15.06.2023 BAnz AT 07.08.2023 B1
- Fassung vom:
- 16.05.2013 BAnz AT 24.07.2013 B5
Weiterführende Informationen
Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen
Anlagen und Anhänge
- Berichtsjahr 2022
- Berichtsjahr 2021
- Berichtsjahr 2020