Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R

Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest. Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.


Anlagen

  • Anlage 1: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2019
  • Anlage: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2020
  • Anlage: Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2021
  • Anlage 1, Anhang 1: Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2019
  • Anlage, Anhang 1: Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2020
  • Anlage, Anhang 1: Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2021
  • Anlage 1, Anhang 2: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2019
  • Anlage, Anhang 2: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2020
  • Anlage, Anhang 2: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2021
  • Anlage 1, Anhang 3: Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2019
  • Anlage, Anhang 3: Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2020
  • Anlage, Anhang 3: Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2021
  • Anlage 1, Anhang 4: Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2019
  • Anlage, Anhang 4: Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2020
  • Anlage, Anhang 4: Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2021
  • Anlage 2: Annahmestelle und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2019
  • Anlage 3: Verfahren zur Veröffentlichung der Berichtspflicht und zur Erstellung einer Liste nach § 8 Absatz 1 ab dem Berichtsjahr 2015
  • Anlage 3, Anhang: Formular zur Begründung eines Antrags gemäß § 2 Anlage 3
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Standortbezogene Berichtspflichten (Positivliste)

Serviceangebote

Servicedateien für die Berichtersteller

Qb-Datenportal

Archiv