Pressemitteilung | Arzneimittel

G-BA setzt neue STIKO-Empfehlung für Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft um

Berlin, 14. Mai 2020 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die neue Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung von Frauen in der Schwangerschaft gegen Pertussis (Keuchhusten) fristgerecht umgesetzt. Ziel ist es, über die Impfung der Schwangeren – möglichst zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels – eine Erkrankung des Neugeborenen zu verhindern, welches in den ersten Lebenswochen noch nicht selbst geimpft werden kann. Nach Angaben des RKI treten in Deutschland bei Säuglingen bis zum Alter von drei Monaten rund 200 Erkrankungen jährlich auf, mit einem oftmals schweren Verlauf. Die bisherige Empfehlung zur Pertussis-Impfung richtete sich an Frauen im gebärfähigen Alter. Die vom G-BA am Donnerstag in Berlin beschlossene Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie beruht auf der im Epidemiologischen Bulletin Nr. 13 veröffentlichten Empfehlung der STIKO.

Zusätzlich zur neuen Impfempfehlung für Schwangere hat der G-BA durch eine Ergänzung der Schutzimpfungs-Richtlinie klargestellt, dass auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-Impfung haben.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Geänderte Empfehlung der STIKO zur Pertussis-Impfung

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts ist Pertussis trotz hoher Impfquoten bei Kindern weltweit eine häufige Erkrankung. In Deutschland werden jährlich rund 12.000 Pertussis-Erkrankungen gemeldet. Unzureichend wahrgenommene Auffrischimpfungen tragen dazu bei, dass die Erkrankung insbesondere von Erwachsenen übertragen wird. Säuglinge sind bei einer Ansteckung besonders gefährdet, da bei ihnen eine Infektion zu Apnoen (Atemstillstände), Pneumonien (Lungenentzündungen), Otitiden (Ohrenentzündungen), Enzephalopathien (Funktionsstörungen des Gehirns) und bedingt durch eine extreme Lymphozytose (erhöhte Anzahl der Lymphozyten) auch zu Lungenhochdruck führen kann. Eine Impfung ist erst ab dem Alter von zwei Monaten möglich, und erst nach zwei bis drei Impfstoffdosen wird ein ausreichender Schutz aufgebaut.

Die STIKO hatte ihre Empfehlung für den Zeitpunkt der Impfung aufgrund neuer Studien zur Pertussis-spezifischen Antikörperkonzentration bei schwangeren Frauen geändert. So wurde festgestellt, dass bei der Mehrzahl der Frauen die Antikörperkonzentrationen sehr niedrig waren, auch wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft geimpft worden waren. Der wünschenswerte Nestschutz für den Säugling in den ersten Lebensmonaten sei durch eine Übertragung von mütterlichen Pertussis-Antikörpern vor der Geburt daher sehr unwahrscheinlich. Eine Impfung während der Schwangerschaft führe dagegen zu hohen Antikörperkonzentrationen bei der werdenden Mutter und dem Neugeborenen. Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, erkrankten deutlich seltener an Pertussis als Säuglinge von Müttern, die keine Impfung während der Schwangerschaft erhalten hatten.

Weitere Informationen zur Schutzimpfung gegen Pertussis stellt das RKI auf seiner Website zur Verfügung.

Hintergrund: Leistungsansprüche gesetzlich Krankenversicherter auf Schutzimpfungen

Seit dem 1. April 2007 sind Schutzimpfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zuvor waren sie freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der GKV ist eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut ansässigen STIKO. Auf Basis der STIKO-Empfehlungen legt der G-BA die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Entsprechend § 20i Abs. 1 S. 5 SGB V trifft der G-BA spätestens zwei Monate nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung eine Entscheidung. Die Frist zur Umsetzung der STIKO-Empfehlung durch den G-BA beginnt mit Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung im Epidemiologischen Bulletin.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Pertussis in der Schwangerschaft