Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Scree­ning auf Hepa­titis B und C neuer Bestand­teil des Gesundheits-​Check-ups

Berlin, 20. November 2020 – Versi­cherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf die Virus­er­kran­kungen Hepa­titis B und Hepa­titis C als Bestand­teil des soge­nannten Check-​ups (Gesund­heits­un­ter­su­chung) testen zu lassen. Das beschloss heute der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) in seiner Plenumssit­zung. Damit sollen unent­deckte, weil zunächst symptomlos oder schlei­chend verlau­fende Infek­tionen mit dem Hepatitis-​B-Virus (HBV) oder Hepatitis-​C-Virus (HCV) erkannt werden. Eine unbe­han­delte chro­ni­sche Hepa­titis kann gravie­rende Spät­folgen wie Leber­zir­rhose oder Leber­krebs nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall wird die Leber so schwer geschä­digt, dass eine Leber­trans­plan­ta­tion nötig sein kann. Dieser schwere Verlauf kann durch die früh­zei­tige Gabe von anti­vi­ralen Medi­ka­menten sehr wirksam verhin­dert werden.

„Die Folgen einer unbe­han­delten chro­ni­schen Infek­tion mit Hepa­titis B oder C sind äußerst schwer­wie­gend und mit viel Leid für die betrof­fenen Pati­en­tinnen und Pati­enten verbunden. Gleich­zeitig ist eine Infek­tion mit Hepa­titis B oder C äußerst zuver­lässig diagnostizier-​ und thera­pierbar. Uns stehen wirk­same Behand­lungs­mög­lich­keiten zur Verfü­gung. Mit dem neu einge­führten Scree­ning kann Hepa­titis früh­zeitig erkannt und behan­delt werden. Bei den betrof­fenen Menschen können so schwer­wie­gende Leber­schä­di­gungen verhin­dert werden“, so Dr. Monika Lelge­mann, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Metho­den­be­wer­tung.

Scree­ning auf Hepa­titis B

Hepa­titis B ist eine Leber­ent­zün­dung, die auf eine Infek­tion mit dem Hepatitis-​B-Virus zurück­geht. Das Hepatitis-​B-Virus ist in der Früh­phase hoch­an­ste­ckend, und schon kleinste Mengen Blut können das Virus über­tragen, z. B. indem sie durch gering­fü­gige Verlet­zungen der Haut oder Schleim­haut in den Körper gelangen. Es ist in deut­lich gerin­gerer Konzen­tra­tion auch in allen anderen Körper­flüs­sig­keiten enthalten, deshalb ist Hepa­titis B auch sexuell über­tragbar. Wegen der hohen Anste­ckungs­ge­fahr ist Hepa­titis B eine der welt­weit häufigsten Infek­ti­ons­krank­heiten.

Beim Scree­ning auf eine Hepatitis-​B-Infektion wird das Blut der oder des Versi­cherten auf das Hepatitis-​B-Virus-Oberflächenprotein (HBsAg) unter­sucht. Wurde das Ober­flä­chen­pro­tein gefunden, wird dieselbe Blut­probe auf HBV-​Erbgut (HBV-DNA) zum Nach­weis einer aktiven Infek­tion mit Hepa­titis B getestet. Eine aktive Infek­tion kann mit einer anti­vi­ralen Therapie behan­delt werden.

Vor dem Scree­ning auf Hepa­titis B soll der Impf­status geklärt werden. Eine Impfung gegen Hepa­titis B ist möglich und wird von der Stän­digen Impf­kom­mis­sion (STIKO) für Säug­linge und Kinder seit 1995, für Menschen mit geschwächtem Immun­system seit 2013 empfohlen. Bei einer erfolgten Impfung ist ein Scree­ning auf Hepa­titis B nicht notwendig.

Scree­ning auf Hepa­titis C

Hepa­titis C ist eine Leber­ent­zün­dung, die auf eine Infek­tion mit dem Hepatitis-​C-Virus zurück­geht. Beim Scree­ning auf Hepa­titis C werden zunächst HCV-​Antikörper gesucht und bei einem posi­tiven Befund dieselbe Blut­probe auf Virus-​Geninformationen (Virus-​RNA) getestet. Ist keine HCV-RNA nach­weisbar, ist die Infek­tion mit hoher Wahr­schein­lich­keit ausge­heilt. Ist eine HCV-RNA nach­weisbar, soll direkt mit einer anti­vi­ralen Therapie begonnen werden.

Für Hepa­titis C exis­tiert bislang keine Schutz­imp­fung. Über­tragen wird Hepa­titis C haupt­säch­lich durch Kontakt mit virus­hal­tigem Blut. Eine sexu­elle Über­tra­gung ist möglich, nach derzei­tiger Studi­en­lage jedoch eher selten. In Deutsch­land sind Personen, die Uten­si­lien zum Inji­zieren von Drogen gemeinsam benutzen, beson­ders von einer Über­tra­gung gefährdet.

Über­gangs­re­ge­lung

Gesetz­lich Versi­cherte haben ab dem 35. Lebens­jahr alle 3 Jahre Anspruch auf einen Check-​up (Gesund­heits­un­ter­su­chung). Über­gangs­weise können Versi­cherte über 35 den neu einge­führten Test auf Hepa­titis B und C jedoch auch separat nach­holen, wenn ihr letzter Check-​up weniger als 3 Jahren ab Inkraft­treten dieses Beschlusses zurück­liegt. Damit soll allen Versi­cherten zeitnah das neue Angebot zur Verfü­gung stehen. Selbst­ver­ständ­lich kann das Hepatitis-​Screening auch beim nächsten regu­lären Check-​up in Anspruch genommen werden.

Inan­spruch­nahme

Bevor das Hepatitis-​Screening in Anspruch genommen werden kann, sind noch folgende Umset­zungs­schritte notwendig: Der Beschluss wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit zur Prüfung vorge­legt. Er tritt nach Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Danach verhan­deln Ärzte und Kran­ken­kassen im Bewer­tungs­aus­schuss die Höhe der ärzt­li­chen Vergü­tung. Sobald die Abrech­nungs­ziffer fest­steht, kann die Leis­tung in Anspruch genommen werden.

Hinter­grund – Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen

Der G-BA legt in Richt­li­nien fest, welche Früh­erken­nungs­leis­tungen unter welchen Voraus­set­zungen von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung über­nommen werden. Er prüft, ob die Leis­tung für eine ausrei­chende, zweck­mä­ßige und wirt­schaft­liche Versor­gung der Versi­cherten nach dem allge­mein aner­kannten Stand der medi­zi­ni­schen Erkennt­nisse erfor­der­lich ist. Dabei ist abzu­klären, ob die betref­fende Krank­heit wirksam behan­delt werden kann und der Behand­lungs­er­folg davon abhängt, dass sie früh entdeckt wird. Zudem müssen die verfüg­baren Test­ver­fahren unschäd­lich sein und Vor- und Früh­sta­dien der Krank­heit zuver­lässig erkennen. Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen werden denje­nigen Versi­cher­ten­gruppen ange­boten, die nach den aktu­ellen wissen­schaft­li­chen Erkennt­nissen deut­lich davon profi­tieren.

Die gesetz­li­chen Grund­lagen für die Entwick­lung von Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen für Erwach­sene sind §§ 92 und 25 SGB V.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Gesundheitsuntersuchungs-​Richtlinie: Einfüh­rung eines Scree­nings auf Hepatitis-​B- und auf Hepatitis-​C-Virusinfektion