Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern
Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V
Die Regelungen beinhalten die strukturellen Voraussetzungen des gestuften Systems der Notfallstrukturen an Krankenhäusern. Sie sind die Grundlage für die Vereinbarung von gestaffelten Zuschlägen sowie für Abschläge bei Nichtbeteiligung an der Notfallversorgung.