Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V

Die Regelungen beinhalten die strukturellen Voraussetzungen des gestuften Systems der Notfallstrukturen an Krankenhäusern. Sie sind die Grundlage für die Vereinbarung von gestaffelten Zuschlägen sowie für Abschläge bei Nichtbeteiligung an der Notfallversorgung.

In Kraft getreten am:
01.11.2020
Geändert am:
20.11.2020 BAnz AT 24.12.2020 B2)
Fassung vom:
19.04.2018 BAnz AT 18.05.2018 B4