Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der Qualität und zu Folgen der Nichteinhaltung sowie zur Durchsetzung von Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Absatz 1 SGB V – QFD-RL

Ziel der Richtlinie ist die Förderung der Qualität und die Durchsetzung der in den Richtlinien und Beschlüssen nach den §§ 136 bis 136c SGB V festgelegten Qualitätsanforderungen. Sie regelt die Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen für Leistungserbringer. Dafür legt sie in grundsätzlicher Weise ein gestuftes System von Folgen fest. Die themenspezifische Konkretisierung der Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen erfolgt in den Richtlinien oder Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses, welche die jeweiligen Qualitätsanforderungen regeln.

In Kraft getreten am:
25.09.2019
Fassung vom:
18.04.2019 BAnz AT 24.09.2019 B1

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