Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen regeln die Anforderungen an die Erbringung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung in Krankenhäusern. Anlass ist die Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens.

In Kraft getreten am:
07.12.2023
Geändert am:
16.11.2023 BAnz AT 06.12.2023 B4
Fassung vom:
19.12.2019 BAnz AT 18.05.2020 B1

Weiterführende Informationen

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen und deren Ansprechpartner auf der Website des GKV-SV