Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur

Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur – QSFFx-RL

Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur fest. Zentrales Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und frühestmöglichen operativen Versorgung von Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur.

In Kraft getreten am:
01.01.2024
Geändert am:
06.12.2023 BAnz AT 30.01.2024 B1
Fassung vom:
20.11.2020 BAnz AT 30.12.2020 B6

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen und deren Ansprechpartner auf der Website des GKV-SV

Häufig gestellte Fragen zur QSFFx-RL

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen