Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte

Richtlinie über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung

In der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Aufstellung von Bedarfsplänen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung vorgegeben. Grundlage ist das Verhältnis der Zahl der Vertragszahnärzte bzw. der Kieferorthopäden bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Gesetzliche Zulassungsbeschränkungen in Folge einer festgestellten Überversorgung bestehen nicht.


Anlagen

  • Anlage 1 - Planungsblatt A
  • Anlage 2 - Planungsblatt B
  • Anlage 3 - Planungsblatt C
  • Anlage 4 - unbesetzt
  • Anlage 5 - unbesetzt
  • Anlage 6 - zu Abschnitt D der Richtlinien
  • Erläuterungen zu den Planungsblättern A, B und C (Anlagen 1, 2, 3)
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen