Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung
Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus
Die Richtlinie benennt die vom G-BA ausgeschlossenen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus und die Reichweite des jeweiligen Ausschlusses. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die vom G-BA bewertet und für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten als erforderlich angesehen wurden, sind in Anlage I der Richtlinie aufgeführt. Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind, sind in Anlage II aufgeführt.
Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 17. Januar 2025 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.
- In Kraft getreten am:
- 20.11.2024
- Geändert am:
- 19.09.2024 BAnz AT 19.11.2024 B3
- Fassung vom:
- 21.03.2006 BAnz. Nr. 111 (S. 4466) vom 17.06.2006
Anlagen
- Anlage I: Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind
- Anlage II: Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind
Weiterführende Informationen
Methoden, die von der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Krankenhausbehandlung ausgeschlossen sind, sind in § 4 der Richtlinie gelistet.