Bedarfsplanungs-Richtlinie
Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen, sowie der Feststellung eines über- oder unterdurchschnittlichen Versorgungsniveaus.
- In Kraft getreten am:
- 03.06.2023
- Geändert am:
- 16.03.2023 BAnz AT 02.06.2023 B2
- Fassung vom:
- 20.12.2012 BAnz AT 31.12.2012 B7
Anlagen
- Anlage 1: Arztzahlen
- Anlage 2: Bedarfsplan und Planungsblätter
- Anlage 3: Zuordnung der Planungsbereiche nach den §§ 11 bis 14
- Anlage 3.1: Mittelbereiche in der Abgrenzung des BBSR vom 31.12.2017
- Anlage 4: Morbiditätsfaktor
- Anlage 4.2.3: Regionale Verteilungsfaktoren pro Planungsbereich
- Anlage 4.2.3: Regionale Verteilungsfaktoren pro PLZ
- Anlage 5: Ermittlung der Basis-Verhältniszahlen
- Anlage 6: Methodik der Typisierung der Kreise
- Anlage 7: Nutzung von Geoinformationen im Rahmen von Anträgen auf Sonderbedarf
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)