Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie

Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Die Richtlinie regelt die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen, Inhalt und Umfang der Leistungen und die Zusammenarbeit der Leistungserbringer.


Weiterführende Informationen

Berichte über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für die Jahre 2009–2016

Der G-BA hatte für die Jahre 2009–2016 die Aufgabe, dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie zu berichten. Ab dem Jahr 2017 ist der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklungen der SAPV und die Umsetzung der SAPV-Richtlinie des G-BA zu erstellen.

Stellungnahmeberechtigte Organisationen