Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – MHI-RL

Die Richtlinie bestimmt Anforderungen, an die Struktur- und Prozessqualität bei der Indikationsstellung, Durchführung und stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten, bei denen eine kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI) oder ein Clipverfahren an der Mitralklappe (transvenöse Clip-Rekonstruktion der Mitralklappe) oder beides, im Erwachsenenalter gesichert und optimiert werden soll.

In Kraft getreten am:
01.01.2023
Geändert am:
07.12.2022 BAnz AT 10.01.2023 B3
Fassung vom:
22.01.2015 BAnz AT 24.07.2015 B6

Weiterführende Informationen

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen

Servicedokument Anlage 2 zur MHI-RL (am PC ausfüllbar)