Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme

Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme – üFMS-B

In der Bestimmung sind die Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern definiert, die in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die Vereinbarung von Zuschlägen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz.

In Kraft getreten am:
05.07.2016
Fassung vom:
17.03.2016 BAnz AT 04.07.2016 B3

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