Newsletter

G-BA aktuell Nr. 01 – Juli 2012


Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die dritte Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 1. Juli 2012 begonnen. Dies ist ein guter Anlass, Kommunikationsinstrumente daraufhin zu überprüfen, ob Inhalte und Formate noch passen und den bestehenden Informationsbedürfnissen gut entsprechen. Die ersten Veränderungen sehen Sie hier. Die neue Online-Publikation G-BA aktuell löst den bisherigen monatlichen Newsletter ab und erscheint in einem frischen Layout und einer übersichtlichen Gliederung. Sie wird – statt wie bislang an den Turnus des Plenums gebunden – künftig anlassbezogen voraussichtlich vier- bis fünfmal pro Jahr erscheinen. Der bewährte Service, über in Kraft getretene Beschlüsse und Sitzungstermine zu informieren, wird ebenso beibehalten wie das bisherige Kernstück des Newsletters, der Kommentar des unparteiischen Vorsitzenden zu aktuellen Themen.
Das Informationsangebot des G-BA soll den stetig wachsenden Aufgaben des Gremiums entsprechen. Es gibt eine Vielzahl von Beratungsthemen, über deren Fortgang auch an dieser Stelle informiert werden soll; sei es die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, die Erprobung von Methoden mit Potenzial oder die Umsetzung der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln. G-BA aktuell wird die verschiedenen Informationsangebote wie die G-BA-Website, den Geschäftsbericht, aktuelle Pressemitteilungen und Pressegespräche bündeln und ergänzen, wobei die Kommentierungen des Vorsitzenden zusätzliche „O-Töne“ zu den verschiedenen Themen darstellen.

Der bis Juni 2012 erschienene monatliche Newsletter hatte einen großen Abonnentenkreis, den wir nun mit G-BA aktuell beliefern werden. Mit dem E-Mail-Service können Sie sich – so wie bisher –  Ihr Informationspaket nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Ich wünsche Ihnen eine anregende und informative Lektüre. Über Ihr Feedback und Ihre Anregungen freuen wir uns – Sie erreichen uns per Mail unter info@g-ba.de.

Dr. Dorothea Bronner
Geschäftsführerin

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Themen

In eigener Sache

Wechsel bei den unparteiischen Mitgliedern

Mit Beginn der dritten Amtsperiode des G-BA haben am 1. Juli 2012 die drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder und ihre ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter ihre Tätigkeit aufgenommen. Unparteiischer Vorsitzender ist seitdem Josef Hecken, der bis zum 30. Juni 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war. Hecken folgt Dr. Rainer Hess nach, dessen zweite Amtszeit als unparteiischer Vorsitzender am 30. Juni 2012 regulär endete. Dr. Harald Deisler, bereits seit dem Jahr 2008 unparteiisches Mitglied im G-BA, wird diese Position auch weiterhin innehaben. Als weiteres unparteiisches Mitglied amtiert seit dem 1. Juli Dr. Regina Klakow-Franck, zuvor stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer, und folgt damit Dr. Josef Siebig nach, dessen Amtszeit ebenfalls am 30. Juni 2012 endete.

Neben einer Pressemitteilung finden Sie auf der G-BA-Website die Pressefotos und Lebensläufe aller unparteiischen Mitglieder und deren Stellvertreter:

http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/442/

http://www.g-ba.de/institution/struktur/unparteiische/

Die Zuständigkeiten der Unparteiischen in Bezug auf die Leitung der Unterausschüsse wurden bereits festgelegt.

http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2436/AufbauVorsitz_02-07-2012.pdf

Barrierefreiheit des Internetauftritts und weitere Servicefunktionen

Die Barrierefreiheit des Internetauftritts des G-BA wurde kürzlich mit 97,25 von 100 erreichbaren Punkten im BITV-Test bewertet. Auch künftig strebt der G-BA eine umfassende Bereitstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten wie Beschluss- oder Richtlinientexten an.

Die Website bietet zudem einen eigenen Bereich, der die Verfahren der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vollständig und nach verschiedenen Kriterien sortierbar darstellt. Neben allgemeinen Informationen finden sich dort relevante Normtexte und häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema. Auch der englischsprachige Webauftritt des G-BA wird fortlaufend ausgebaut und aktualisiert. Momentan wird der Bereich zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln um die ins Englische übersetzten Beschlüsse ergänzt.

Geschäftsbericht des G-BA für das Jahr 2011 erschienen

Der Geschäftsbericht des G-BA für das Jahr 2011liegt vor. Der Bericht bietet eine detaillierte und vollständige Übersicht über die Arbeit des Gremiums, die Beschlüsse der Unterausschüsse und das Zustandekommen der Entscheidungen. Darüber hinaus enthält der Geschäftsbericht eine ausführliche Kommentierung des jeweiligen Geschäftsjahres durch die unparteiischen Mitglieder. Der aktuelle Geschäftsbericht liegt in gedruckter Form in der Geschäftsstelle vor oder kann im Internet auf der Webseite des G-BA abgerufen werden:

http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/geschaeftsberichte/

Demografiefaktor ausgesetzt

Der sogenannte Demografiefaktor in der Bedarfsplanung (§ 8a der Bedarfsplanungs-Richtlinie) wird zum 31. Dezember 2012 außer Kraft gesetzt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenumssitzung am 19. Juli 2012 einstimmig beschlossen. Der zuständige Unterausschuss wurde beauftragt, die bisherigen Auswirkungen der Regelung auf die Versorgung gründlich zu überprüfen. Fehlentwicklungen bei der bisher uneinheitlichen Umsetzung des Faktors sollen in den kommenden Monaten im Rahmen der grundlegenden Reform der gesamten Bedarfsplanung korrigiert werden. Am 1. Januar 2013 soll die neue Richtlinie bereits in Kraft treten – so sieht es der gesetzliche Auftrag vor. Den Beschluss sowie die Pressemitteilung finden Sie hier:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1539/

http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/445/

Zur weitergehenden Information empfehlen wir – wie bei allen Beschlüssen – die Lektüre der „Tragenden Gründe“.

Multiresistente Keime – Arbeitsgruppe soll schnelle Ergebnisse liefern

Bei der Erarbeitung eines umfassenden und teilweise sektorenübergreifenden Behandlungskonzeptes zur Bekämpfung von multiresistenten Keimen (MRSA) will der G-BA zügig zu Ergebnissen kommen. Eine im Juli 2012 vom Plenum eingesetzte Arbeitsgruppe (AG) soll sich in den kommenden Monaten ausschließlich mit den Regelungsmöglichkeiten des G-BA im Rahmen einer MRSA-Sanierungsbehandlung befassen. Geplant sind maximal vier Sitzungstermine. Bereits im November 2012 soll ein Abschlussbericht mit rechtlichen Handlungsmöglichkeiten vorliegen, die anschließend in der Versorgung umgesetzt werden sollen.

http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/444/

Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Abs. 7d SGB V

Das Plenum des G-BA hat am 19. Juli 2012 diejenigen Spitzenorganisationen der Medizinprozduktehersteller bestimmt, die künftig berechtigt sind, vor abschließenden Entscheidungen des G-BA über die Richtlinien nach §§ 135, 137c und 137e SGB V zu Methoden, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes beruht, ihre Stellungnahme abzugeben.

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1533/

Verfahren zu neuen Erprobungs-Richtlinien

Für eine der nächsten Sitzungen des Plenums ist die Verabschiedung einer Verfahrensregelung zu § 137e SGB V idF VStG (Erprobung von Untersuchungs- und Behand­lungsmethoden) geplant. Damit sollen in die Verfahrensordnung Regelungen zu sogenannten Erprobungs-Richtlinien aufgenommen werden, welche der G-BA für Methoden, die das Potenzial einer Behandlungsalternative bieten, deren Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist, beschließen kann. Auch Hersteller von Medizinprodukten, auf dessen Einsatz die technische Anwendung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode maßgeblich beruht oder sonstige Anbieter neuer Methoden haben ein Antragsrecht auf Beratung für eine Richtlinie zur Erprobung neuer Methoden nach § 137e SGB V.

Aufgrund der zahlreichen Ergänzungen der Verfahrensordnung aus den letzten Monaten ist eine Neuauflage der gedruckten Geschäfts- und Verfahrensordnung für Ende des Jahres 2012 geplant.

G-BA-Beschlüsse künftig mit Bürokratiekostenabschätzung

Ab dem 1. September 2012 ist der G-BA verpflichtet, die mit seinen Beschlüssen verbundenen erwartbaren Bürokratiekosten zu ermitteln und diese in der jeweiligen Beschlussbegründung nachvollziehbar darzustellen. Basis der Bemessung ist das Standardkostenmodell des Normenkontrollrats. Diese Neuerung wurde mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingeführt. Eine entsprechende Ergänzung seiner Verfahrensordnung brachte der G-BA bereits im Juni auf den Weg. Es wurde eine zusätzliche Stabsstelle eingerichtet, die die Gremien künftig bei der Bürokratiekostenermittlung berät und unterstützt.

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1505/2012-06-21_GO-VerfO_Buerokratiekostenermittlung.pdf

G-BA-Stellungnahme zum Krebsplan-Umsetzungsgesetz

Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 24. Juli 2012 hat der G-BA zum Entwurf des Krebsplan-Umsetzungsgesetzes Stellung genommen. Den genauen Wortlaut der Stellungnahme finden sie hier:

http://www.g-ba.de/downloads/17-98-3291/2012-07-24_SN_G-BA_Krebsplan-Umsetzungsgesetz.pdf

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Kommentar

Liebe Leserinnen und Leser,

was die Arbeit meines geschätzten Vorgängers Dr. Rainer Hess immer geprägt hat, wird auch unverrückbare Maxime meines Handelns im G-BA für die nächsten Jahre sein: Niemand kann in einem permanenten Veränderungsprozess Versorgungsqualität, die am Patientenwohl orientiert ist, so sachgerecht und praxisnah fortentwickeln, wie es die gemeinsame Selbstverwaltung kann.

In der Sache meist hochkomplexe und in ihren Wirkungen oft gravierende Entscheidungen für die Versorgungsstruktur können in dieser Form vom Gesetzgeber in der Regel nicht so praxisnah und auch nicht in einer solchen, auch die kleinteiligen Auswirkungen berücksichtigenden Art und Weise getroffen werden, wie dies in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit dem dort immer gewährleisteten Praxisbezug geschehen kann. Das ist für den G-BA Auftrag und Verpflichtung zugleich! Denn wir müssen uns in stetem Ringen und trotz unterschiedlichster Interessenlagen der Bänke stets um Ausgleich und Konsens bemühen, damit die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können. Hier kommt auch der Patientenvertretung eine große Bedeutung zu, denn sie gewährleistet, dass auch bei manchen in der Sache spannenden Fachdiskussionen niemals die Interessen der Patientinnen und Patienten aus dem Blick geraten.

Die gemeinsame Selbstverwaltung ist dabei aber keineswegs ein für die Ewigkeit mit Bestandsgarantie versehener Wert an sich: Sie muss vielmehr ihre herausgehobene und zentrale Stellung in der gesetzlichen Krankenversicherung tagtäglich durch die Fähigkeit zur adäquaten Lösung und Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben legitimieren. Dies wird und muss Richtschnur des Handelns sein. Wir müssen binnen angemessener Frist die uns übertragenen Aufgaben und damit verbundenen Probleme praxistauglichen Lösungen zuführen – und dies auf Basis einer transparenten Arbeitsweise. Denn Vertrauen kann man nur gewinnen und festigen, wenn man bereit ist, Entscheidungen auch nachvollziehbar zu machen und öffentlich zu verantworten.

Die große Bewährungsprobe hat der G-BA in den letzten Monaten mit der Umsetzung des AMNOG bestanden. Am Anfang einer jeden neuen Aufgabe naturgemäß auftretende Probleme sind weitgehend gelöst und die getroffenen Entscheidungen widerlegen alle Kritiker, die im Vorfeld orakelt hatten, Innovationen würden durch die frühe Nutzenbewertung im Keime erstickt. Die Beratungsgespräche haben sich inzwischen zu einem sowohl für den G-BA als auch für die Unternehmen wertvollen Instrument entwickelt, und alle Beteiligten wissen mit dem Verfahren umzugehen. Die nächste Herausforderung wird es sein, klare, verlässliche, rechtssichere und vorhersehbare Kriterien für den Aufruf von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt zu definieren, damit auch hier für die betroffenen Unternehmen ebenso wie für die Trägerorganisationen und die beteiligten Institutionen Planungssicherheit besteht.

Bis zum Jahresende haben wir zudem die gesetzliche Verpflichtung, eine neue Bedarfsplanungs-Richtlinie zu erarbeiten. Auch das ist eine gewaltige Herausforderung, die wir aber bewältigen können, wenn wir uns in einem ersten Schritt auf die Regelung der Hauptproblempunkte konzentrieren und in der Sache schwierige Nebenaspekte und Detailfragen im Anschluss regeln. Wichtig ist, dass zum Jahresende eine Richtlinie vorliegt, mit der es besser als bisher gelingen kann, ärztliche Versorgung in heute noch unzureichend versorgten Gebieten zu gewährleisten. Im letzten Plenum haben wir deshalb beschlossen, den Demografiefaktor in der bisherigen Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Wirkung zum 1. Januar des kommenden Jahres auszusetzen, und haben uns damit als G-BA ganz bewusst selbst unter Zugzwang gesetzt.

Gleiches ist in Sachen Bekämpfung von multiresistenten Keimen, der MRSA-Sanierung geschehen. Um die unterschiedlichen Diskussionsebenen zusammenzuführen, hat das Plenum eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Unterausschusses Arzneimittel beauftragt, bis zum 1. November 2012 Lösungsvorschläge für die unterschiedlichen Fragestellungen im Bereich der Arzneimittelversorgung und der häuslichen Krankenpflege vorzulegen.

Aus diesen beiden Entscheidungen wird deutlich: Es ist mir wichtig, dass Dinge, die entschieden werden können, auch entschieden werden – notfalls streitig, denn in manchen Bereichen gibt es keine Erkenntnisdefizite, sondern eher Umsetzungs- oder Entscheidungsdefizite. Doch natürlich kann es nicht immer so schnell gehen. So ist die Arbeit im ohnehin sehr schwierigen Bereich der Methodenbewertung durch die Erweiterung des Kreises der Stellungnahmeberechtigten noch komplexer und zeitintensiver geworden als bisher. Auch sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist inhaltlich und auch bezogen auf damit verbundene technische Anforderungen äußerst komplex, die mit der Fragestellung beginnen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Ausgangspunkt die Behandlungsqualität von Patientinnen und Patienten über Sektorengrenzen hinweg verfolgt werden kann. Umso wichtiger ist es, dass wir hier den eingeschlagenen Weg über die Optimierung der Qualitätssicherung in einzelnen Bereichen konsequent fortsetzen. Weil dies so wichtig ist, werden wir die für den G-BA negativen Mindestmengenentscheidungen zur Klärung vor das Bundessozialgericht tragen.

§ 116b SGB V mit Leben zu erfüllen, hat ebenfalls höchste Priorität. Denn die spezialfachärztliche Versorgung kann tragfähige und für die Patientenversorgung wichtige Brücken zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor bauen, ohne die Grenzen zwischen den Sektoren generell in Frage zu stellen. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist durch die doppelte Begrenzung auf schwerwiegende Erkrankungen mit besonders schweren Behandlungsverläufen überschaubar. Gleichwohl ist es wichtig, dass möglichst schnell Anwendungsfelder zwischen den Beteiligten einvernehmlich definiert und in die Praxis umgesetzt werden. Vorstellbar sind hier in einem ersten Schritt Regelungen im Bereich der onkologischen Versorgung. Wir wollen uns sehr darum bemühen, zeitnah zu vernünftigen Konzepten zu kommen, denn die neue §116b-Regelung ist für die Patientenversorgung zu wichtig, als dass er ein „Ladenhüter“ werden dürfte.

Dies alles stellt nur einen kleinen Ausschnitt dessen dar, was insgesamt auf unserer Agenda steht. Nicht vergessen werden dürfen dabei auch die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Erarbeitung von DMP-Richtlinien. Hier hat das Plenum im Juli bereits eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen beschlossen, damit wertvolle Versorgungsdaten nicht verlorengehen, die für eine Fortentwicklung unverzichtbar sind.
Die gemeinsame Selbstverwaltung im G-BA hat damit in allen Bereichen der Versorgung auch in Zukunft nicht nur die Gelegenheit, sondern auch die Verpflichtung, Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zu beweisen. An diesen Entscheidungen mitzuwirken, ist eine große Herausforderung für uns alle, auch für die Kollegin Dr. Klakow-Franck, den Kollegen Dr. Deisler und mich. Gemeinsam werden wir uns gerne dieser Aufgabe stellen.

Josef Hecken

unparteiischer Vorsitzender

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Beschlüsse

Folgende Beschlüsse traten seit Erscheinen des letzten Newsletters in Kraft:

Richtlinie zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V (DMP-RL)

Freigabe des Tätigkeitsberichts der Institution nach § 137a SGB V zur Veröffentlichung

Freigabe der Bundesauswertung 2011 der Institution nach § 137a SGB V zur Veröffentlichung

Beauftragung der Institution nach § 137a SGB V: Weiterentwicklung des Leistungsbereichs Cholezystektomie

Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Abs. 7d SGB V

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage VII: Ergänzung einer neuen Gruppe austauschbarer Darreichungsformen mit dem Wirkstoff Olanzapin

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage IX (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: Festbetragsgruppenbildung Beta2-sympathomimetische Antiasthmatika, Gruppe 6, in Stufe 2 nach § 35 Absatz 1 SGB V)

Festlegung des Vorsitzes und der Stellvertretung in den Unterausschüssen gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage XII: Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage XII: Rilpivirin

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage XII: Belatacept

Freigabe zur Veröffentlichung der Abschlussberichte 2011 zum Strukturierten Dialog und zur Datenvalidierung jeweils zum Erfassungsjahr 2010

Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Regelungsmöglichkeiten des G-BA im Rahmen einer MRSA-Sanierungsbehandlung"

Bestimmung des Kreises der nach § 92 Abs. 7d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) stellungnahmeberechtigten wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die nicht in der AWMF organisiert sind

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Termine

  • Sitzungstermine des Plenums

02. August 2012
16. August 2012
06. September 2012
20. September 2012
04. Oktober 2012
18. Oktober 2012
01. November 2012
22. November 2012
06. Dezember 2012
20. Dezember 2012

Das Plenum des G-BA tagt an jedem dritten Donnerstag im Monat. Aufgrund der gesetzlichen Fristen bei der frühen Nutzenbewertung neu zugelassener Arzneimittel nach § 35a SGB V sind weitere optionale Zusatztermine jeweils für den ersten Donnerstag des Monats eingeplant. Diese Termine finden jedoch nur dann statt, wenn dies zur Einhaltung der Fristen bei laufenden Verfahren erforderlich ist. Sie haben eine ausschließlich auf Arzneimittel-Themen begrenzte Tagesordnung.

Die Sitzungen des Plenums sind öffentlich. Besucher können sich ab 20 Tage vor der Sitzung über die G-BA-Website online anmelden, die verfügbaren Zuschauersitze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Anmeldemöglichkeit und Tagesordnung finden Sie hier:

https://sitzungen.g-ba.de/

  • 4. Qualitätssicherungskonferenz 2012

27. September 2012, 10 bis 17 Uhr Hotel Estrel in Berlin.
Weitere Informationen zu Programm und Onlineanmeldung:

http://www.g-ba.de/institution/service/veranstaltungen/qskonferenzen/

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