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Gestuftes System der Notfall­ver­sor­gung: G-BA beauf­tragt Evalua­tion und Ausbau­kon­zept

Berlin, 26. Juni 2024 – Seit Mai 2018 gilt in Deutsch­land das vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) entwi­ckelte drei­stu­fige System von Notfall­struk­turen in Kran­ken­häu­sern. Nun lässt der G-BA dessen Effekte über­prüfen. Er geht dabei Fragen nach wie: Haben sich Deutsch­lands Notfall­struk­turen so verän­dert wie erwartet oder gibt es uner­wünschte Effekte, so dass nach­ge­steuert werden muss? Und wie bleiben die Notfall­struk­turen zukunfts­fest? Dazu beauf­tragte der G-BA seine beiden wissen­schaft­li­chen Insti­tute mit einer zwei­ge­teilten Evalua­tion.

IQTIG ermit­telt Versor­gungs­ef­fekte (deskrip­tiver Teil)

Zunächst erhebt das Institut für Quali­täts­si­che­rung und Trans­pa­renz im Gesund­heits­wesen (IQTIG) in Berlin, wie sich die Notfall­struk­turen seit dem G-​BA-Beschluss aus dem Jahr 2018 entwi­ckelt haben. In der Analyse wird es unter anderem darum gehen, wie viele Kran­ken­häuser seitdem eine Notfall­stufe verein­bart haben und wie sie sich auf das Bundes­ge­biet verteilen. Geson­dert betrachtet werden dabei die Auswir­kungen auf Pati­en­tinnen und Pati­enten mit konkreten Krank­heits­bil­dern, wie zum Beispiel schweren Verlet­zungen, Schlag­an­fällen oder einer Sepsis. Das IQTIG soll unter anderem ermit­teln, wie schnell die Betrof­fenen versorgt wurden, welche Wege­zeiten dabei anfielen und ob Verle­gungen notwendig waren. Bis Ende Dezember 2024 soll das IQTIG seine Ergeb­nisse vorlegen.

IQWiG ergänzt Zukunfts­per­spek­tive (prospek­tiver Teil)

Auf diesen Ergeb­nissen wird ein zweiter Teil­auf­trag aufsetzen, der an das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) in Köln geht. Mithilfe von quali­ta­tiven Methoden, u. a. Exper­ten­in­ter­views und Grup­pen­dis­kus­sionen, soll das Institut Vorschläge zur zukünf­tigen Ausge­stal­tung der Notfallstufen-​Regelungen entwi­ckeln. Ein beson­deres Augen­merk liegt dabei auf einem künf­tigen Versor­gungs­be­darf in unter­schied­li­chen Regionen sowie einer verän­derten  Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung. Auch die geplante Kran­ken­haus­re­form mit den soge­nannten Leis­tungs­gruppen soll berück­sich­tigt werden; genauso wie das Gesetz zur Reform der Notfall­ver­sor­gung (oder hilfs­weise dessen Entwurf). Bis voraus­sicht­lich 30. September 2025 werden die Vorschläge des IQWiG erwartet.

Beide Ergeb­nis­be­richte wird der G-BA nach der Abnahme auf seiner Website veröf­fent­li­chen; sie sind Basis der weiteren Bera­tungen.


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