Fachnews | Qualitätssicherung

QS-Verfahren ambulante Psychotherapie: Patienteninformation zur Datenerhebung ist online

Berlin, 27. August 2024 – Ab sofort können Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereitgestellte Patienteninformation online abrufen. Sie klärt die Patientinnen und Patienten über die Datenerhebung im neuen datengestützten Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter auf. Das Verfahren tritt am 1. September 2024 in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2025 zunächst für sechs Jahre in der Testregion NRW erprobt. Erläutert werden die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten sowie Maßnahmen des Datenschutzes. Die Patienteninformation steht auf der G-BA-Website zum Download bereit. Sie kann den Patientinnen und Patienten als Ausdruck oder digital zur Verfügung gestellt werden.

Informationen zu allen Abläufen

Das neue QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie in der Testregion NRW umfasst neben der Auswertung von Daten aus den psychotherapeutischen Praxen auch Patientenbefragungen. Die Befragungen werden ab Januar 2025 bei Patientinnen und Patienten durchgeführt, deren Behandlung im Jahr 2025 oder später abgeschlossen wird. Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die Datenerhebung im Rahmen des QS-Verfahrens aufzuklären. Als unterstützendes Material kann die Patienteninformation genutzt werden; ihr Einsatz ist jedoch nicht verpflichtend. Voraussichtlich im Herbst 2024 ist sie auch in Leichter Sprache verfügbar.


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