Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung: G-BA ermittelt Stellungnehmerkreis
Berlin, 18. September 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft aktuell über eine Fach-Onlinebefragung (s.u.) den Anpassungsbedarf seiner Regelungen zum Leistungsanspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Abschnitt I). Jetzt ermittelt er den Kreis der Organisationen, die bei Änderungen dieser Regelungen ein Stellungnahmerecht haben. Mit einer Bekanntmachung fordert der G-BA folgende Organisationen auf, sich zur Einräumung eines solchen Stellungnahmerechts zu melden:
- für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisationen der Hersteller bilanzierter Diäten zur enteralen Ernährung,
- einschlägige wissenschaftliche Fachgesellschaften und
- weitere von Änderungen des Abschnitts I AM-RL betroffene Organisationen
Die Bekanntmachung enthält nähere Informationen zu erforderlichen Nachweisen und Einreichungsmodalitäten. Die Meldung einschließlich der notwendigen Unterlagen kann bis zum Ablauf des 3. November 2025 an die Geschäftsstelle des G‑BA übermittelt werden.
Einbeziehung von Stellungnahmen in die Beratungen des G-BA
In die Beratungen des G-BA fließen über Stellungnahmeverfahren immer auch schriftliche und mündliche Einschätzungen von Organisationen ein, die nicht direkt im G-BA vertreten sind. Sind zu einem Regelungsauftrag die stellungnahmeberechtigten Organisationen gesetzlich nicht eindeutig festgelegt, ermittelt der G-BA sie durch eine öffentliche Bekanntmachung.
Noch laufende Onlinebefragung zum Leistungsgeschehen bei bilanzierten Diäten
Der Gesetzgeber hat den G-BA damit beauftragt, die Entwicklung der Leistungen im Bereich der enteralen Ernährung und der bilanzierten Diäten zu evaluieren, auf die Versicherte nach AM-RL Abschnitt I §§ 19-26 Anspruch haben. Hierzu führt der G-BA noch bis zum 15. Dezember 2025 eine Fach-Onlinebefragung durch. Die Teilnahme an dieser Befragung ist jedoch keine Voraussetzung dafür, am Verfahren zur Ermittlung des Stellungnehmerkreises teilzunehmen. Die Zielgruppen der Onlinebefragung wurden bereits nach gesetzlichen Vorgaben festgelegt.
Zweck der Evaluation ist es, eventuellen Anpassungsbedarf in Abschnitt I der AM-RL zu identifizieren. Zeigt die Evaluation, dass Anpassungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind, nimmt der G-BA sie innerhalb von zwei Jahren nach Übermittlung des Berichts an das Bundesministerium für Gesundheit vor.